15.12.2005 - 5.14 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Ve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann geht kurz auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ein und beantragt die Befristung der Vergnügungssteuer auf fünf Jahre.

 

Herr Jochen Weber befürchtet, dass sich in den nächsten Jahren eine Befristung der Vergnügungssteuer negativ auf die Genehmigung des Haushaltes auswirken könne. In diesem Zusammenhang bittet Herr Jochen Weber um eine Stellungnahme des Kämmerers.

 

Herr Asbeck entgegnet, dass zunächst abzuwarten sei, inwieweit sich der von Herrn Thielmann gemachte Beschlussvorschlag negativ auf den Haushalt auswirke. Gegebenenfalls könne der Rat zu gegebener Zeit die Befristung der Vergnügungssteuer wieder aufheben.

 

Herr Riechel erkennt keinen Grund, warum gerade die Vergnügungssteuer auf fünf Jahre befristet werden sollte.

 

Herr Gerbersmann klärt die Ratsmitglieder darüber auf, die Verwaltung werde bei einer positiven Beschlussfassung des FDP-Antrages den Beschluss so interpretieren, dass die Steuer und das dazugehörende Modell auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Vergnügungsteuer an sich werde nicht in Frage gestellt und in der Finanzplanung weiterhin berücksichtigt. Herr Gerbersmann gibt zu Bedenken, dass es sich bei der Vergnügungssteuer um eine Millioneneinnahme handele.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den von der FDP gestellten Antrag auf eine fünfjährige Befristung der Vergnügungsteuer mit folgendem Ergebnis abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

                                   

                                                Dafür:                          28

                                                Dagegen:                   26

                                                Enthaltungen: 00

 

Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

1.         Die Neufassung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen (Vergnügungssteuersatzung), die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

2.                  Die Erhebung der Vergnügungssteuer wird auf 5 Jahre befristet.

 

Realisierungstermin: 01.01.2006

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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