15.12.2005 - 5.32 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.32
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Historisches Centrum Hagen
- Bearbeitung:
- Anja Kuhlmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen bittet
aufgrund der Größe und der Bedeutung des Projektes um einen schriftlichen
Zwischenbericht vor der Sommerpause 2006.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert dies
zu.
Frau Kuschel-Eisermann verweist auf
den Beschluss des Umweltausschusses und bittet Herrn Oberbürgermeister Demnitz,
die darin beschlossene Ergänzung bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert dies
ebenfalls zu.
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”
b) Das
Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und
Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey
verbunden sind.
Grenzen des Gebietes
Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der
Weststraße bis zur Dortmunder Straße
Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße
(Niedernhofstr. 29)
Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der
Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich
parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m
südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen
Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.
d) Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.
