14.02.2019 - 5 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Do., 14.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Raab teilt auf Nachfrage des Herrn Arnusch mit, dass die nötigen Anträge bezogen auf die Nöhstraße und den Umkleidetrakt am Höing fristgerecht eingereicht wurden. Eine Rückmeldung liegt aktuell noch nicht vor.
Nach zwei erfolgten Sportstättenbereisungen erkundigt sich Herr Stricker nach einer Übersicht der beschlossenen Maßnahmen. Herr Raab und Herr Kriegel teilen hierzu mit, dass in der chronologischen Form der Bereisung nach Abschluss der letzten Bereisung eine entsprechende Übersicht mit den erforderlichen Maßnahmen erstellt und dem Sport- und Freizeitausschuss zur Verfügung gestellt werden wird.
Frau Niemann bittet darum, die zukünftigen Termine der Sportstättenbereisung so zu legen, dass sie nicht mit den Sitzungen, zumindest denen des Schulausschusses, zusammen fallen. Es wird um die Erstellung einer Liste zu Instandhaltungs- und Reparaturkosten bereits vorhandenen Kunstrasenplätze gebeten.
Herr Raab gibt an, dass die verwaltungsinterne Abstimmung zur Platzpflege nahezu abgeschlossen ist. Nach Abstimmung dieser wird eine genaue Auflistung erfolgen, die dem Sport- und Freizeitausschuss zur Verfügung gestellt wird. Zur Nachfrage des Herrn Thieser über die Ermittlung der Höhe der Summe für die Rückstellungen teilt Herr Raab mit, dass die Summe etwa 300.000 € beträgt und nach Rücksprache mit den Herstellern über die einzelnen Kosten, bei einer Haltbarkeit von angegebenen 15 Jahren, entsprechend festgesetzt wurde.
Herr Klepper fragt nach einer Lösungsfindung zur Schlüsselübergabe an Vereine, die dies wünschen und der damit einhergehende, vorhandene Problematik.
Herrn Raab erklärt, dass eine Übergabe an die Vereine so nicht erfolgen kann, da dies der extra hierfür gegründeten BgA für die Energie- und Bewirtschaftungsumlage zuwider läuft.
Herr Thieser weist darauf hin, dass es hierzu einen entsprechenden Ratsbeschluss gibt. Es wird um eine gesonderte Vorlage gebeten, da der Rat dann seinen gefassten Beschluss aufheben muss.
Herr Raab teilt mit, dass von einigen Vereinen nicht nur die Platzpflege, sondern auch die Reinigung der Gebäude übernommen wird. Dies wird nicht von allen Vereinen zufriedenstellend ausgeführt, so dass die bestehenden Regelungen nur für zwei Vereine fortgeführt werden sollen. Die restlichen Verträge werden bei entsprechender Entscheidung aufgehoben. Auf die Wortmeldung von Frau Neuhaus hin erwidert Herr Raab, dass die Plätze sich nach Übergabe der Aufgaben an die Vereine zu einem großen Teil nicht im gewünschten Zustand befinden. Eine Überwachung sollte durch die Objektbetreuer erfolgen. Bezogen auf die gestellten Fragen von Frau Heuer erklärt Herr Raab, dass das Rauchen in städtischen Sportanlagen generell untersagt ist. Befindet sich auf dem Kunstrasenplatz eine Eisschicht, so ist dieser zu sperren, da sonst eine Verklumpung und im Weiteren eine Beschädigung des Platzes droht.
