26.11.2019 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Fiedler berichtet über ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen im SGB II-Bereich. Am 05. November habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sanktionen in der bisherigen Form teilweise verfassungswidrig seien. Jegliche Sanktionierung über 30 % sei als verfassungswidrig und Eingriff in das absolute Existenzminimum bewertet worden. Die Bundesagentur für Arbeit habe angekündigt, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung eine Weisung für die gemeinsamen Einrichtungen zu erlassen, wie das besagte Urteil in der Praxis anzuwenden sei. Man erwarte die Weisung bis Ende November. Bis dahin seien die Jobcenter angewiesen, keine Sanktionierung über 30 % auszusprechen. Parallel sei man gehalten,  die strittigen Entscheidungen von Amts wegen zu überprüfen. Man habe bisher 160 Sanktionen überprüft. 14 Entscheidungen seien aufgehoben worden.

Er beantwortet eine Frage von Herrn Quadt.

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