10.09.2019 - 10 Umsetzung des von der Firma Empirica erstellten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 10.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Silvana Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erläutert die Änderungen, die das von der Firma Empirica erstellte Schlüssige Konzept mit sich bringt (siehe Anlage zu TOP 10).
Man werde in 4 Jahren ein neues Schlüssiges Konzept benötigen. Bis dahin könne man mit diesen Grundlagen arbeiten. Man habe die Frage geprüft, ob der Sozialausschuss oder der Rat die Mietobergrenze beschließen müsse und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht der Fall sei. Die Verwaltung habe rückwirkend zum 01. September die Mietobergrenze so festgelegt und gebe das dem Ausschuss zur Kenntnis. Die gesetzliche Grundlage dafür sei der Vorlage zu entnehmen. Das Rechtsamt habe das überprüft und bestätigt. Man habe sich in allen Punkten an den Gutachter gehalten. Das werde zur Folge haben, dass wesentlich mehr Wohnungen auch in anderen Stadtteilen verfügbar sein würden. Es gebe daher auch Effekte in Richtung von Wohnungswirtschaft und Stadtentwicklung. Er sei der Meinung, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt für die Stadt Hagen sei und bitte daher um positive Kenntnisnahme.
Herr Sondermeyer kündigt an,dass seine Fraktion vor der Ratssitzung zu dem Konzept noch einige Sachfragen in schriftlicher Form stellen werde.
Er weist darauf hin, dass das Sozialgericht Oldenburg in seinem Urteil vom 7. Mai dieses Jahres entschieden habe, dass das Landkreis genutzte – Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft – erstellt von der Firma Empirica - nicht als Schlüssiges Konzept im Sinne der bisher erfolgten Rechtsprechung akzeptiert werden könne. Genau das sei allerdings hier vorgelegt worden. Das sei für ihn nicht nachvollziehbar.
Frau Küper entgegnet, dass das Urteil aus dem Grund ergangen sei, weil in dem Schlüssigen Konzept von Empirica keine Vergleichsmieten für verschiedene Vergleichsräume gebildet wurden. Hagen habe keine Vergleichsräume. Es handele sich in Hagen insgesamt um einen Raum. In Oldenburg gebe es Landkreise, in denen für jede einzelne Kommune ein Betrag festgelegt werden müsste.
Herr Meier stellt fest, dass man hier einen Paradigmenwechsel habe.
Er beschreibt das zukünftige Verfahren und formuliert dazu einige Fragen, die von Frau Küper beantwortet werden.
Frau Küper beantwortet eine weitere Frage von Frau Freund.
Frau Timm-Bergs stellt fest, dass der Sozialausschuss das Schlüssige Konzept zur Kenntnis nimmt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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Anlagen
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54,3 kB
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