17.11.2005 - 5.16 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen fehlt das
Verständnis dafür, dass das Anliegen der Bezirksvertretungen in so vielen
Gremien beraten wurde. Die von der Verwaltung eingebrachte Vorlage sei
rechtlich überprüft worden. Der als Tischvorlage vorliegende gemeinsame
Beschlussvorschlag von SPD und CDU widerspräche allen gesetzlichen Vorgaben. Frau
Kingreen teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei
entsprechender Beschlussfassung Herrn Oberbürgermeister Demnitz
unmittelbar dazu auffordern werde, den Beschluss zu beanstanden. Sollte Herr
Oberbürgermeister Demnitz keine Veranlassung zur Beanstandung sehen, so
werde sich die Fraktion an die Kommunalaufsicht wenden.
Herr Thielman ist der
Auffassung, der Beschlussvorschlag von SPD und CDU gewährleistete eine
Bepflanzung von Bäumen in Wohngebiete, die den Bürgerinnen und Bürger zugute
kämen.
Herr Asbeck merkt an,
dass in anderen Gemeinden die im Beschlussvorschlag ausgewiesene
Verfahrensweise gängig Praxis sei.
Frau Kingreen vertritt die
Meinung, dass sich der Rat bei seiner Entscheidung an Recht und Gesetz halten
müsse und gibt zu Bedenken, dass die gegebenenfalls zu pflanzenden Bäume im
Straßenbereich, auch im Rahmen der Verkehrsicherungspflicht, zu pflegen seien.
Herr Wölm verdeutlicht,
dass vor dem Hintergrund der elementaren Ortskenntnisse die Zuständigkeit der
Verwendung von Ersatzgeldern bei den Bezirksvertretungen anzusiedeln sei.
Frau Priester-Büdenbender hält den
vorgestellten Beschlussvorschlag für einen guten Kompromiss, der dem
Naturschutz und auch dem Umweltausschuss entgegenkäme. Die Bezirksvertretungen
werden eine verantwortungsbewusste Prüfung in Bezug auf die Abarbeitung der
Prioritätenliste durchführen. Drüber hinaus könnten gegebenenfalls die
Ersatzgelder auch für Alleen verwendet werden, die ebenfalls dem
Straßenbegeleitgrün zuzuordnen sind.
Frau Kingreen entgegnet,
dass gemäß der Verwaltungsvorlage durchaus die Bezirksvertretungen angehört
werden sollen, aber es sich bei dieser Thematik um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handele und das Gesetz die Zuständigkeiten eindeutig definiere.
Auf die Bitte von Frau Herms,
die Verwaltung möge eine rechtliche Stellungnahme abgeben, antwortet Herr
Dr. Schmidt, dass die Stellungnahme in der Verwaltungsvorlage eine klare
Aussage träfe. Wenn die jeweilige Beschlusslage der einzelnen Bezirksvertretungen
nicht auf die reine Verwendung der Ersatzgelder für Straßenbegleitgrün abziele,
bestehen keine rechtliche Bedenken.
Für die CDU-Fraktion erklärt Herr
Dr. Ramrath, dass die gefundene Formulierung für diese Regelung rechtsfest
sei und mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften im Einklang stehe. Der
Beschlussvorschlag der SPD und CDU stehe nicht im Widerspruch mit dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Verwaltung, Bezirksvertretungen und der
Umweltausschuss werden bei der Umsetzung des Beschlussvorschlages gemeinsam
vernünftige Ergebnisse erzielen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
1. Die
Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz sollen auch für Begrünungsmaßnahmen an
Straßen verwandt werden.
2. Die
Hauptsatzung ist wie folgt zu ergänzen:
“Nach § 10 Abs.
2 -Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen- Buchstabe w) wird eingefügt:
x) Vorschläge für die Verwendung von Ersatzgeldern und Festlegung der
bezirklichen Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Die
Zuständigkeitsordnung ist wie folgt in § 2 Abs. 4, 9. Umweltausschuss,
Buchstabe f), 1. Spiegelstrich zu ergänzen:
... und Verwendung der Ersatzgelder unter
hervorgehobener
Berücksichtigung der bezirklichen Prioritäten
