03.12.2019 - 5.3 Planung einer städtischen Grundschule auf dem A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Walter trägt den Zusatzantrag der CDU-Fraktion vor, der vor der Sitzung verteilt worden ist. Frau Kaufmann legt den Focus auf die Begründung der Verwaltungsvorlage Nummer 1186/2019, dass bereits jetzt die Bedarfe für den Stadtbezirk Mitte durch die vorliegenden Anmeldezahlen untermauert werden. Der geplante Fertigstellungstermin für die neue Kita ist der Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022.
Herr Rudel unterstreicht einerseits den Verweis auf den Beschluss des JHA über die Kita und unterstützt den Vorschlag des CDU-Zusatzantrages auf Einrichtung eines Lehrschwimmbeckens, stellt aber andererseits die Notwendigkeit einer 3zügigen Schule in Wehringhausen in Frage. Da für ihn keine zwingende Abhängigkeit zwischen Kita und Schule besteht, schließt er sich dem Vorschlag an, die Ergebnisse der SEP abzuwarten. Auch von Frau Bartscher wird die Aufnahme des Lehrschwimmbeckens begrüßt. Sie beantragt jedoch, bei dem geplanten Gesamtvorhaben alternativ die Kosten für einen stadteigenen Neubau zu ermitteln bzw. andere (Schul)gebäude zu reaktivieren.
Frau Kaufmann tendiert eher zu einer direkten Nachbarschaft von Kita und Schule in einem neugeschaffenen „Bildungsquartier“, als einer zwischen Discounter und Kita. Herr Becker verweist darauf, dass sich mit dem Areal Block 1 die erste Möglichkeit geboten habe, den Hauptbedarf an Schulplätzen im Innenstadtbereich aufzufangen. Der SEP wird allenfalls unterstreichen, „wo und in welcher Form und Geschwindigkeit“ Schulraum angeboten werden muss und keinesfalls „ob“.
Herr Dr. Geiersbach bewertet den vorgeschlagenen Weg des Baues durch einen Privatinvestor und anschließende Anmietung durch die Stadt als „unüblich“, da sich dieser regelmäßig zu Lasten der Kommunen auswirke und führt als Beispiel das Modell bei der Wilhelm-Busch-Schule an. Der Mangel an Plätzen im Innenstadtbereich soll nach Möglichkeit durch eine andere räumliche Ausrichtung kompensiert werden. Auch er präferiert eine Vertagung bis zum Vorliegen der neuen SEP; die Kita kann gebaut werden, da hiervon unabhängig die erforderlichen Beschlüsse vorliegen. Alternativ wird die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs über den Schulneubau vorgeschlagen.
Herr Römer unterstützt die Vorschläge der SPD. Es müsse zwar eine Schule gebaut werden, aber nicht so schnell. Zur weiteren Planung müssen Schülerzahlen und Kosten vorgelegt werden. Diesem schließt sich auch Herr Löher an.
Herr Hermann trägt vor, dass die Schülerzahlen eigentlich den Einwand der SPD, keine dreizügige Schule zu bauen, stützen, die Stadt Hagen jedoch dieses Grundstück benötigt. Da mit einem Anstieg der Schülerzahlen von 5-10% zu rechnen sei, ist ein Neubau oder eine großzügige Erweiterung dringend erforderlich.
Herr Rudel bittet um Angabe des Zeitpunktes, seit wann über den Schulneubau konkret nachgedacht worden ist. Die Entscheidung soll vertagt werden, da die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung in Kürze vorliegen müssten. Da Frau Pfefferer die Bedenken der SPD teilt, stellt sie die Frage, was an einer Verschiebung problematisch wäre.
Herr Becker macht noch einmal deutlich, dass der Beschluss nur darauf abziele, die Verwaltung zu beauftragen, in die Planung mit der GWG einzutreten und es sich nicht um einen Gründungsbeschluss handelt. Wenn der Beschluss so gefasst würde, könnten die Planungen und Zahlen bis zum nächsten Schulausschuss vorgelegt werden. Frau Bartscher unterstützt weiterhin den SPD-Vorschlag und ruft noch einmal ihren Zusatzantrag in Erinnerung.
Frau Graf und Herr Günther unterstreichen, dass es sich nur um einen „Prüfauftrag“ handelt. Herr Walter schließt sich Frau Bartscher an, ein eigenes Gebäude als Alternative zu betrachten. Frau Engelhard verweist darauf, dass in der in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh Räume vermietet werden.
Die im Laufe der Diskussion gemachten verschiedenen Einwände werden durch Herrn Becker zu einem neuen Beschlussvorschlag formuliert, über den Frau Neuhaus dann abstimmen lässt.
Außerdem wurde der Betreff der Vorlage wie folgt geändert:
„Planung einer städtischen Grundschule im Bereich Mitte/Wehringhausen“.
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Gespräche mit der GWG die Planung einschließlich der Finanzierung für eine Grundschule auf dem Areal Block 1 zu konkretisieren und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen. Dabei ist auch die Möglichkeit eines integrierten oder angebauten Lehrschwimmbeckens zu prüfen und die möglichen Mehrkosten (Miete und Nebenkosten) sowie die zu erwartenden Bedarfe (ortsnahe Schülerzahlen) darzustellen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, parallel zur Schulentwicklungsplanung zu prüfen, ob die Reaktivierung von ehemaligen Schulgebäuden oder der Erwerb eines Grundstückes im Innenstadtbereich und die Errichtung eins Schulgebäudes auf eigene Kosten die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist.
