05.11.2019 - 4.1 Antrag der FDP-Fraktion gem. § 6 GeschO "Sachs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Graf trägt den Antrag der FDP-Fraktion vor und bedankt sich bei der Schulverwaltung für die ausführliche Stellungnahme, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Kritisch weist sie auf die knappe Frist (31.12.2019) hin, die zur Mittelausschöpfung gesetzt ist. Entscheidend ist dabei das Datum der Antragstellung. Sollte diese nicht eingehalten werden können, würden die nicht abgerufenen Mittel neu verteilt werden. Frau Pott unterstreicht, dass ein Ausschöpfen der für die Stadt Hagen vorgesehenen Mittel auch im Interesse von 48 ist und stellt in diesem Zusammenhang den neuen Mitarbeiter der Stabsstelle Digitalisierung beim Fachbereich 48, Herrn Manuel Schneider, vor.

 

Herr Pütz berichtet von einem Treffen der Schulformsprecher, in dem eine Einigung erzielt wurde, das Medienkonzept bereits zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zu erstellen. Direkt zu diesem Wortbeitrag fragt Herr Ciupka nach, ob jede Schule ein eigenes Konzept entwickelt oder ob eines pro Schulform vorgelegt würde? Zum Hinweis von Frau Neuhaus, dass in der Stadt Dortmund alle Schulen dieselbe Hardwareausstattung hätten, führt Frau Pott aus, dass dieses in Hagen nicht der Fall sein wird, da einerseits die unterschiedlichen Wünsche und Ausstattungsmerkmale der Schulen, andererseits die vom HABIT erstellten Standards berücksichtigt werden müssen. Von Herrn Becker wird auf die unterschiedliche Infrastruktur der Schulen verwiesen. Herr Walter befürwortet diese Ausführungen und lobt die Schulen für das Engagement, das Konzept so frühzeitig zu erstellen.

 

Herr Ciupka führt als neuen Diskussionspunkt die Frage an, ob die Endgeräte von den einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt oder ob diese von den einzelnen SuS mitgebracht werden. Insbesondere weist er in diesem Zusammenhang auf die in einigen Elternhäusern bestehenden finanziellen Schwierigkeiten hin. Von den von ihm einbezogenen, im Publikum anwesenden Schulleitungen wurde einstimmig die erste Variante befürwortet. Frau Engelhardt betont ebenfalls, dass im Rahmen der Chancengleichheit die Geräte gestellt werden müssen.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Graf, Frau Pott und Herr Becker, bevor von Frau Pott abschließend klargestellt wird, dass die Reihenfolge, die Endgeräte erst dann anzuschaffen, wenn die erforderliche Infrastruktur geschaffen ist, unbedingt eingehalten werden muss, auch wenn die entsprechenden Anträge auch parallel gestellt werden können. Ferner müssen die Beschaffungsplätze finanzierbar sein.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3246&TOLFDNR=288759&selfaction=print