20.10.2005 - 5.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen sieht eine Gefahr für die weitere Entwicklung der Grundschulbezirke und bezieht sich in ihrer Begründung auf den in der Niederschrift als Anlage 3 beigefügten Vorschlag zur Tagesordnung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Viele Fragen, unter anderem die finanziellen Belastungen für die Kommunen, seien noch ungeklärt.

 

Herr Thielmann stellt den Wert einer gefassten Resolution in Frage und geht inhaltlich auf den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein. In diesem Zusammenhang informiert Herr Thielmann darüber, dass sich die Bildung von sogenannten “Gettoschulen” bereits ereignet habe. Die neue Landesregierung trage mit der Koalitionsvereinbarung dazu bei, dass die in Betracht kommenden Schulen, also Schulen mit erhöhten Ausländeranteil oder Kinder mit Migrationshintergrund, mit zusätzlichen Lehrern ausgestatten werden, um die vorhandene Problematik zu bewältigen. Grundschulbezirke konnten auch in der Vergangenheit mit Genehmigung der Verwaltung umgangen werden. Mit der Aufhebung dieser Regelung solle den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu entscheiden, welche Grundschule ihr Kind besuchen soll. Bei den Konfessionsschulen sei dies bereits gängige Praxis. Die beabsichtigte Regelung der Landesregierung beziehe sich auf Schulen mit besonderem Profil, an denen die Eltern ihre Kinder anmelden können, auch wenn sie in einem anderen Stadtteil oder Grundschulbezirk wohnen. In diesem Zusammenhang könne aber nicht die Rede von einer Erhöhung der Schülerfahrtkosten sein. Die erforderlichen Fahrkosten wären von den Eltern selbst zu finanzieren. Das individuelle Recht des Einzelnen würde sich nicht belastend auf die Allgemeinheit auswirken. Aus diesem Grunde lehne die FDP-Fraktion diese Resolution ab.

 

Frau Herms signalisiert die inhaltliche Zustimmung der SPD-Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Schulausschuss sei die Resolution mit einer Stimme mehrheitlich abgelehnt worden . Der Integrationsrat habe sich gestern mehrheitlich für die Resolution ausgesprochen. Die Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen stelle sich integrationsfeindlich dar. Die aktuelle Situation zeige eine deutliche Erhöhung der Anzahl ausländischer Kinder in städtischen Grundschulen, wenn die Nachbargrundschule konfessioneller Art sei.

 

Herr Kurrat beschreibt die vorhandene Situation, wonach Eltern aus bildungsnahen Familien von der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung der Schulbezirksgrenzen öfter in Anspruch nehmen, weil diese vom Intellekt her besser über die Antragsmöglichkeiten informiert seien. Dieser Ungerechtigkeit gelte es Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus werde die überwiegende Mehrheit der Eltern, auch nach einem Wegfall der Schulbezirksgrenzen, die nächstgelegene Grundschule für ihre Kinder auswählen. Die CDU-Fraktion vertraue darauf, dass die Eltern eine Grundschule auswählen, an der ihre Kinder bestmöglich gefördert werden. Die Vorschläge der Landesregierung führe zu einen starken und vernünftigen Wettbewerb an Schulen.

 

Ergänzend geht Herr Kurrat auf die gezielte Förderung von Migrantenkinder durch den geplanten Einsatz von zusätzlichen Lehren ein, damit in kleineren Klassen der Integrationsproblematik entgegengetreten werden kann. Aus diesen Gründen lehne die CDU-Fraktion diese Resolution ab.

 

Herr Oberste-Berghaus erinnert an die Bemerkung des Schulrates, dass weitere Details noch auszuarbeiten seien. Erst danach könne über die Einbringung einer Resolution nachgedacht werden.

 

Herr Manfred Weber bemerkt, dass nur sozialstarke Familien eine für ihr Kind geeignete Grundschule außerhalb ihrer Schulbezirksgrenze aussuchen können, weil die anfallenden Fahrkosten zu finanzieren seien. Sozialschwachen Familien biete sich diese Möglichkeit nicht. Der Resolution stimme er aus diesen Gründen zu.

 

Herr Sondermeyer bemerkt, dass Bildung keine Frage von finanziellen Möglichkeiten seien darf. Ein Wettbewerb von Schulen lehne seine Partei ab. Die Linkspartei unterstütze die Resolution.

 

Frau Herms verdeutlicht abschließend, dass es sich bei der Diskussion um Grundschulkinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren handele, die wohnortnahe geschult werden sollten. In jedem Hagener Stadtteil sollten Schulen existieren, die es allen Eltern ermöglichen, diese wohnortnahen Schulen zu besuchen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt folgende Resolution:

 

Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP im Land sieht vor, die Schulbezirke für die Grundschulen aufzuheben.

 

Die Grundschulbezirke sichern die wohnortnahe Schule, die dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" gerecht wird und damit ermöglicht, dass Kinder den Schulweg alleine bzw. mit anderen Schülerinnen und Schülern bewältigen können. Sie sichern, dass Kinder in ihrem gewohnten und vertrauten Lebensraum mit schon aus dem Kindergarten bekannten Kindern zusammen in die Schule gehen können. Sie sichern auch, dass eine Schule im Wohnumfeld sozial-integrativ wirken kann und keine Spaltung der Schulen in solche für privilegierte und solche für weniger privilegierte Kinder erfolgt. Es darf kein Qualitätsgefälle zwischen den Grundschulen in einer Kommune geben, damit eine hohe Grundbildung für alle Kinder gesichert ist.

 

Für die Kommunen sind die Schulbezirke für Grundschulen unverzichtbar, um eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung realisieren zu können und zu verhindern, dass es auch zu erheblichen Mehrkosten für den Schulträger oder für die Eltern kommt. Diese Mehrkosten sind für die Stadt Hagen nicht tragbar und müssten in vollem Umfang auf die Eltern umgelegt werden, die auf einer Beschulung außerhalb ihres Wohnbezirkes bestehen. In einem Beschluss des Städte- und Gemeindebundes heißt es: "Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es zu befürchten, dass eine an wirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Schulträgerschaft gefährdet ist. An dieser Wertung ändert auch die Formulierung im Koalitionsvertrag nichts, dass es sich um eine "planbare und geordnete Abschaffung" handeln soll, weil spätestens mit der Abschaffung der Schulbezirke tragfähige Planungsgrundlagen fehlen. Ferner kann das Problem entstehen, dass es zur "Ghettoisierung" bestimmter Schulen kommen könnte, so dass im Ergebnis die Chancengleichheit nicht gewahrt wäre" (161. Sitzung des Präsidiums am 25./26.8.2005).

 

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ausbaus der offenen Ganztagsschule, die auf sozialräumliche Vernetzung und die Weiterentwicklung der Grundschule zu einem Zentrum im Stadtteil setzt, wäre eine Aufhebung der Grundschulbezirke kontraproduktiv.

 

Die Aufhebung der Grundschulbezirke ist nur auf den ersten Blick eine Verbesserung der Wahlfreiheit der Eltern. Auch bei Aufhebung der Grundschulbezirke wird und kann es keinen Anspruch auf die Beschulung in einer bestimmten Grundschule geben. Vielmehr würden Eltern und Kinder in eine Bewerbungsverfahren gezwungen, wie es von den weiterführenden Schulen bekannt ist, und das vor allem für die noch sehr kleinen Kinder eine Belastung darstellt. Enttäuschungen auf Seiten der Eltern sind vorprogrammiert.

 

Die Stadt Hagen ist in den vergangenen Jahren flexibel mit der Erteilung von Ausnahemgenehmigungen zum Besuch von Grundschulen umgegangen, die nicht im entsprechenden Grundschulbezirk liegen. So wurden beispielsweise die Erwerbs-tätigkeit von Eltern und die damit einhergehenden Betreuungsnotwendigkeiten stets berücksichtigt. Diese flexible Handhabung, die auf die individuelle Situation der betroffenen Familien eingeht, ist notwendig und muss von der Stadtverwaltung beibehalten werden.

 

Der Rat fordert die Landesregierung auf, die Grundschulbezirke beizubehalten und nicht wie geplant abzuschaffen.

 

Der Rat stellt klar, dass die Stadt Hagen nicht bereit ist, die durch die Aufhebung der Grundschulbezirke entstehenden Mehrkosten zu tragen.

 

Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, die Beibehaltung der Grundschulbezirke auch beim Deutschen Städtetag mit Nachdruck zu verfolgen und diesen ebenfalls aufzufordern, sich bei der Landesregierung für die Beibehaltung der Grundschulbezirke einzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

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