18.09.2019 - 5.2 ÖPNv Anbindung Museum Wasserschloss Werdringenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 18.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Söhnchen begrüßt Herrn Staat von der Hagener Straßenbahn.
Herr Staat erläutert die aktuellen Planungen zum Winterfahrplan. Durch einen großen Fahrplanwechsel ab 15.12.2019 werde Brockhausen von der Linie 516 alle 30 Minuten mit dem Wohngebiet angebunden, auch sonntags. Damit rücke auch die ÖPNV Anbindung von Werdringen wieder näher.
Die Straße, die direkt nach Werdringen führe, sei jedoch von ihrem Unterbau her nicht dafür ausgelegt, täglich viermal stündlich von Bussen befahren zu werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei dies nicht möglich, höchstens für gelegentliche Sonderverkehre bei Sonderveranstaltungen. Der Fußweg sei seiner Meinung nach machbar. Bislang seien diesbezüglich keine Beschwerden bei ihm angekommen.
Grundsätzlich würden alle Statteile ab Dezember von mehr Leistung mit engeren Taktungen profitieren, auch vor dem Hintergrund der gewünschten Verkehrswende.
Herr Söhnchen fragt weiter nach der Straße, die zur Schleife Werdringen führt und nicht ÖPNV tauglich sei, obwohl sie erst kürzlich überarbeitet worden sei. Er hielte es für wünschenswert, dass Werdringen direkt angefahren werde.
Herr Staat erwidert, dass ihm kein neuer Sachstand dazu bekannt sei.
Frau Spiecker-Kondritz erläutert, dass man seitens des Fachbereiches Kultur auf eine Rückmeldung zur ÖPNV Anbindung von Werdringen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung warte.
Herr Dr. Blank meint sich erinnern zu können, dass 2004 mit der Eröffnung des Museums in Werdringen auch die Straßendecke neu bearbeitet worden sei, damit dort Busse verkehren können.
Herr Söhnchen schlägt vor, diesbezüglich die Antwort des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauordnung abzuwarten und formuliert den Beschlussvorschlag.
Er bedankt sich bei Herrn Staat für dessen Kommen.
.
