15.09.2005 - 5.22 Pflegekonferenz nach § 5 Landespflegegesetz Nor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Sondermeyer beantragt, dass unter Punkt k) das Wort
“Fraktionen” durch “Parteien” ersetzt wird. Außerdem
möchte er wissen, wer Frau Schmidt und Herr Verrieth sind.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass
es sich dabei um Mitarbeiter der Stadt Hagen handele, die in der Abteilung
55/2, Hilfen für
Senioren, Pflegebedürftige und behinderte Menschen, arbeiten.
Herr Demnitz lässt über
den Antrag von Herrn Sondermeyer abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit abgelehnt.
Beschluss:
1.
Die
Besetzung der Hagener Pflegekonferenz wird neu geregelt.
2. Als
Geschäftsführerin wird Frau Ingrid Schmidt bestellt. Sie wird vertreten von
Herrn
Rainer Verrieth.
3. Der
Pflegekonferenz gehören an:
a) je
ein Mitglied der Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Vertreter der
stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen
b) ein Mitglied eines privaten Trägers als
Vertreter der stationären, teilstationären
und ambulanten Einrichtungen
c) ein Vertreter des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen
d) ein Vertreter der Pflegekassen
e) ein Vertreter der Behinderten-/Selbsthilfegruppen
f) ein Vertreter der Krankenhaussozialdienste
g) ein Vertreter des Seniorenbeirates
h) ein Vertreter der Heimbeiräte/Heimfürsprecher
i) ein Vertreter von Angehörigen von
Pflegebedürftigen, Behinderten und chronisch
Kranken
j) ein Vertreter von gesetzlichen Betreuern von
Pflegebedürftigen, Behinderten und chronisch Kranken
k) jeweils ein Vertreter der einzelnen im Rat
vertretenen Fraktionen mit Mitbestimmungsrecht
l)
jeweils ein Vertreter des Integrationsbeirates
mit Mitbestimmungsrecht
m) Beigeordneter
des Vorstandsbereiches Umwelt, Gesundheit, Jugend, Soziales und Verbraucherschutz,
der zugleich den Vorsitz übernimmt.
Die unter a) – j) genannten Institutionen benennen Vertreterinnen/Vertreter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
Bei Bedarf können andere an der pflegerischen Versorgung beteiligte Institutionen oder Organisationen hinzugezogen werden.
Ständig hinzugezogen wird ein Vertreter/eine Vertreterin der Heimaufsicht.
Weitere sachkundige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Verwaltung (z.B. Fachbereich Jugend und Soziales, Gesundheitsamt...) haben auf Weisung des Vorsitzenden an der Pflegekonferenz teilzunehmen.
