26.02.2019 - 4.2 Anregungen/Beschwerden nach § 24 GO NRW: Bürger...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft den Tagesordnungspunkt auf und weist auf die von der Beschwerdeführerin nachträglich eingereichten Schriftstücke hin. Der Vorsitzende bittet Frau H. um eine kurze inhaltliche Zusammenfassung.

 

Frau H. erläutert die Ergebnisse von Herrn Professor Sonne von der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen der TU Dortmund. Der Inititativkreis habe zudem am 08.01.2019 eine Anregung an den Rat gegeben, den Abrissantrag der GWG bis zum Abschluss der denkmalrechtlichen Prüfung auszusetzen.

 

Herr D. ergänzt die Ausführungen und weist darauf hin, dass der Rat Ziele für die Entwicklung der Stadt bis 2035, auch hinsichtlich des baukulturellen Erbes, beschlossen hat. Herr D. macht deutlich, dass die neuen Erkenntnisse erst nach der erteilten Abrissgenehmigung vorgelegt wurden und bittet darum, die Entscheidung zu überdenken.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich für die Erläuterungen und bittet Frau Hammerschmidt um die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Frau Hammerschmidt teilt mit, dass die Stellungnahme von Herrn Professor Sonne sowohl von der Baubehörde als auch von den vorgesetzten Behörden mit dem Ergebnis geprüft wurde, dass der GWG-Block als nicht denkmalswert, sondern lediglich als erhaltswert, einzustufen sei. Der LWL teilt diese Einschätzung.

 

Herr Dr. Bücker dankt Frau Hammerschmidt und bittet die Ausschussmitglieder um ihre Wortbeiträge.

 

Herr Voigt weist als bestehendes Ratsmitglied auf die Sitzung des Rates in der vergangenen Woche hin, in welcher weit über eine Stunde diskutiert und anschließend ein Beschluss gefasst wurde. Herr Voigt macht deutlich, dass eine Aufhebung des Ratsbeschlusses nicht möglich sei. Im Rahmen der zugesagten Bürgerbeteiligung der GWG wird sich jeder auch weiterhin äußern und beteiligen können. 

 

Herr Dr. Bücker stimmt dem zu und weist darauf hin, dass bei einer Anzweiflung des gefassten Ratsbeschlusses entweder der Oberbürgermeister oder aber die Kommunalaufsicht zu kontaktieren seien. Der Beschwerdeausschuss könne lediglich Anregungen und Beschwerden an andere Ausschüsse weiterleiten und Empfehlungen aussprechen.

 

Herr Hentschel unterstützt den Antrag der Beschwerdeführer.

 

Frau Hammerschmidt, Herr Römer und Herr Dr. Bücker beteiligen sich an der Diskussion.

 

Frau Neuhaus unterstützt die Aussage von Herrn Voigt und weist auf den bestehenden Mehrheitsbeschluss und die vorhergehende umfassende Diskussion des Rates hin. 

 

Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass eine Bürgeranhörung im Baugenehmigungsverfahren zwar nicht üblich sei, aber vom Rat im öffentlichen Interesse beschlossen wurde.

 

Herr Stricker bittet die Verwaltung, die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und diese bei zukünftigen Abwägungsprozessen zu berücksichtigen.

 

Herr D. weist daraufhin, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Antrag lediglich eine Alternative vorgelegt haben und es nicht darum geht, den bestehenden Ratsbeschluss aufzuheben.

 

Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass bereits 2007 im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Wehringhausen“ der GWG-Block als nicht denkmalwert eingestuft wurde. Auch die Untere Denkmalschutzbehörde hat dies bestätigt.

 

Herr Dr. Eversberg erläutert, dass es sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt.

 

Herr Voigt stellt den Antrag, diesen Antrag für erledigt zu erklären.

 

Herr Dr. Bücker sieht ebenfalls keinen weiteren Handlungsspielraum und bittet in diesem Zusammenhang um Abstimmung.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften erklärt die Angelegenheit für erledigt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0