06.11.2019 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau W.-B. stellt zur Windenergieplanung die Frage, wie die Abstandsregelungen der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und zu Einzelhäusern begründet werden. Ihrer Ansicht nach gilt derzeit ein Ratsbeschluss, der andere Maßstäbe festgelegt hat, als die in der aktuellen Berichtsvorlage. Dass zu Einzelhäusern 400 Meter und zur Wohnbebauung 1500 Meter Abstand festgelegt werden, kann sie nicht nachvollziehen. Sie versteht die Vorlage so, dass kein substanzieller Raum mehr gegeben ist, was passiert dann mit den Häusern, die in diesem Bereich liegen?
Herr Dr. Diepes antwortet, dass sich die gesetzlichen Abstandsregelungen aus dem LEP (Landesentwicklungsplan) ergeben, die auch durch einen Ratsbeschluss nicht aufgehoben werden können. Es liegt derzeit ein Gerichtsurteil aus Arnsberg vor, das die ausgewiesenen Konzentrationszonen als nicht ausreichend ansieht, da der Windenergie kein substanzieller Raum eingeräumt wird. Aus diesem Grund müssen im weiteren Planungsverlauf Windkraftanlagen gemäß BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in jedem Einzelfall geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen genehmigt werden.
Das Gerichtsurteil wird derzeit intern geprüft, der Rat der Stadt Hagen entscheidet am 28. November 2019 über die weitere Vorgehensweise.
Herr Leisten macht die Fragestellerin darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg in einer Sondersitzung zu diesem Thema am 25. November 2019 erneut berät.
Herr Schmidt ist zuversichtlich, dass die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin in den zu beratenden Gremien berücksichtigt und vertreten werden.
