09.04.2019 - 6.2 Fraktion Bürger für Hohenlimburg: Einrichtung v...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Tagesordnungspunkt wird zusammen mit TOP 7.1. erörtert.

 

Herr Winkler erklärt, dass das Anlegen eines Radweges auf der Stennertstraße unabhängig ist von der Finanzierung. Die Fahrbahndeckensanierung wird sowohl mit als auch ohne Radweg bezuschusst.

Er erläutert anhand von Lageplänen, wie der 1. und 2. Bauabschnitt auf der Hohenlimburger Straße und Stennertstraße geplant ist, wobei der 1. Bauabschnitt die Stennertstraße ab Stennertbrücke und der 2. Bauabschnitt die Hohenlimburger Straße bis zur Hünenpforte umfasst. Die Zuschussmaßnahme gilt für beide Bauabschnitte, die ohne zeitliche Verzögerung direkt hintereinander erfolgen sollen. Für beide Bauabschnitte ist zum aktuellen Zeitpunkt das Anlegen eines Radweges auf bzw. neben der Fahrbahn vorgesehen, in den Lageplänen in lila gekennzeichnet, auf der Hohenlimburger Straße auf der Südseite.

Dass der Fahrradweg an der Abzweigung der Hohenlimburger Straße kurz vor dem Brückenbauwerk der Stennertstraße mehrere Fahrbahnen passiert, wird von der Verwaltung als unproblematisch angesehen.

Um die aktuell vorhandenen Schrägparkplätze vor der Sparkasse zu erhalten, zeigt sich die Verwaltung bereit, den Radweg von der Stennertbrücke aus in die Straße Im Weinhof und von da aus über den Pfarrer-Lang-Weg weiterzuführen.

 

Herr Krippner befürwortet nicht die Planung der einspurigen Verkehrsführung für den Individualverkehr auf der Stennertstraße aus Fahrtrichtung Hagen. Außerdem spricht er sich für eine deutlichere Ausschilderung des Radweges über den Pfarrer-Lang-Weg aus. Die Abbiegesituation von der Hohenlimburger Straße nach rechts auf die Stennertstraße kurz vor der Brücke hält er mit einem zusätzlichen Radweg künftig für einen neuen Verkehrsunfallgefahrenpunkt.

 

Herr Eisermann sieht den 2. Bauabschnitt auf der Hohenlimburger Straße in Höhe der Aral-Tankstelle mit einem Radweg auf dem heutigen Standstreifen als äußerst problematisch an. Die Parkmöglichkeit muss seiner Meinung nach unbedingt erhalten bleiben, sowohl für ortsunkundige LKW-Fahrer als auch für Kunden der ansässigen Imbiss-Bude.

 

Herr Glod schließt sich seinen Vorrednern an und Herr Schmidt appelliert an die Verwaltung und an die politischen Gremien, von der vorgestellten Planung im Bereich der Stennertstraße abzusehen.

 

Herr Winkler betrachtet die geplante einspurige Verkehrsführung auf der Stennertstraße als unproblematisch, das hat das Ergebnis der Verkehrszählung im Vorfeld gezeigt. Den Einwand des Einwohners in der Einwohnerfragestunde kann er nicht nachvollziehen. Man kann eine Baustelle mit Baugrube, Baustellenfahrzeugen und Geschwindigkeitsreduzierung nicht mit einer geregelten einspurigen Verkehrsführung vergleichen, von daher ist die jetzige Verkehrssituation nicht repräsentativ.  Der Parkstreifen auf der Hohenlimburger Straße wird seiner Meinung nach vornehmlich durch abgestellte Anhänger genutzt und kann durchaus als Radweg umgebaut werden.Die Meinung der Bezirksvertretung ist klar dargelegt worden, jetzt bleibt die Entscheidung des Umweltausschusses am 08. Mai abzuwarten.

 

 

Der Antrag wird von der Fraktion zurückgezogen, da der erbetene Sachstandsbericht von der Verwaltung mündlich vorgetragen wurde.

 

Hinweis der Schriftführerin: Die Lagepläne sind als Anlage 2 der Niederschrift beige-fügt.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, einen weiteren Sachstandsbericht zur geplanten Einrichtung von Radwegen auf Hohenlimburger Straße und Stennertstraße zu geben und dabei auf folgende Grundüberlegungen und Fragestellungen einzugehen:

Da der geplante Radstreifen laut Verwaltungsvorlage 1. BA Markierungsplan 1 und 2 mitten auf der Brücke der B7 (Hohenlimburger Straße) beginnt und somit nur über die stark befahrene B7 zu erreichen ist, wäre bei einer Umsetzung dieser Pläne ein rascher Ausbau des Radstreifens in Richtung Hünenpforte vonnöten.

Für wann ist dieser weitere Ausbau des Radstreifens vorgesehen?

Gibt es bereits Pläne für diesen 2. Bauabschnitt und welche Kosten sind für den weiteren Ausbau des Radstreifens eingeplant?

Gibt es auch für diesen 2. Bauabschnitt Zuschüsse, obwohl auf dem 1. BA Markierungsplan 1 mitten auf der Brücke der B7 „Ende der Zuschussmaßnahme“ eingezeichnet ist?

Ist die Stadt Hagen aufgrund dieses 1. Bauabschnitts zum weiteren Ausbau des Radstreifens verpflichtet – auch wenn es dafür keine weiteren Zuschüsse geben sollte?

Da es an Verkehrsknotenpunkten wie Straßeneinmündungen laut Statistik besonders häufig zu gefährlichen Konfliktsituationen zwischen dem Rad- und Kraftfahrzeugverkehr kommt (mehr als die Hälfte der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung innerorts findet an solchen Knotenpunkten statt), fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat die Kommunen auf, an solchen innerörtlichen Kreuzungen besondere (bauliche) Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Radfahrer auf dem Radweg zu erhöhen. Welche Maßnahmen sind für die Kreuzung Hohenlimburger Straße (B7)/Hohenlimburger Straße (Richtung Jahnstraße) geplant, wo Radfahrer insgesamt vier Fahrbahnen überqueren müssen?

Soll der vom Pfarrer-Lang-Weg abzweigende Tunnel und der sich anschließende Weg durch den parallel zur Hohenlimburger Straße verlaufenden Park – wie derzeit praktiziert – auch weiterhin ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg bleiben oder soll hier, als Pendant zum geplanten Radweg auf der Hohenlimburger Straße, neben dem Gehweg ein Radweg ausgewiesen werden, der nur in Richtung Hünenpforte befahren werden darf?

(Letzteres hätte zur Folge, dass Familien mit kleineren Kindern auf getrennten Wegen in Richtung Innenstadt radeln müssten. Denn Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen laut StVO, § 2 Absatz 5 mit dem Rad auf Gehwegen fahren und dürfen Radfahrstreifen nur nutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Das ist auf der Hohenlimburger Straße aber offenbar nicht der Fall. Auf Gehwegen dürfen diese Kinder jedoch nur von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Sind also Eltern mit kleinen Kindern auf Fahrrädern in Richtung Hohenlimburger Innenstadt unterwegs, müsste ein Elternteil den geplanten (benutzungspflichtigen) Radweg befahren, während der andere Elternteil mit dem Kind den Gehweg durch den Park nutzen könnte. Sollte der Weg durch die Parkanlage indes weiterhin ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg bleiben, stellt sich die Frage, warum in unmittelbarer Nähe gleich zwei „Radwege“ in dieselbe Richtung führen.)

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X

Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage