06.11.2019 - 9.3 Standortentwicklung Freibad Hengstey
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keune geht auf die Vorlage ein. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie habe der Rat der Stadt Hagen die HVG beauftragt, der Variante M in die weiteren Planungen einzubeziehen. Daraufhin habe die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH drei Planungsbüros mit den weiteren Planungen beauftragt.
Er stellt die drei Machbarkeitsvarianten vor.
Die vorhandene Gastronomie solle aufgewertet werden und könne über eine Rampe mit der Uferpromenade verbunden werden. Die Flächen zwischen dem Strandhaus und dem Ufer des Hengsteysees könnten in eine attraktive Freizeitfläche umgewandelt werden. Neben einem Beach-Volleyball-Feld würden ein Kinderspielplatz, ein Aussichtsturm und Stellplätze für Fahrräder entstehen. Der Fuß- und Radweg werde im Bereich der Uferpromenade großzügig gestaltet.
Mit den Umgestaltungplanungen des Strandhauses könnte direkt nach der Beauftragung des Architekten begonnen werden.
Für die weiteren Planungen müsse erst ein Bebauungsplan erstellt werden.
Herr Heiermann merkt an, dass bei einem Bau einer Rampe darauf geachtet werden müsse, diese auch für Rollstuhlfahrer genutzt werden könne . Dabei sei auf den Belag für die Rampe sowie ein entsprechendes Geländer zu achten.
Herr Kohaupt macht deutlich, dass bei den Planungen und der Umsetzung der Entwicklung des Freizeitareals am Hengsteysee auch auf die Belange der Menschen mit Behinderung Rücksicht genommen werde.
An der weiteren Diskussion zum Freizeitzentrum Hengsteysee und zu der möglichen Dauer des Bebauungsplanverfahrens beteiligten sich die Herren Hennemann, Klinkert, Keune und Kohaupt.
Beschluss:
Die BV-Nord empfielt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt, dass der Entwurf des Büros Gasse-Schumacher- Schramm, basierend auf der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M, in Abstimmung mit den Maßnahmen der Verwaltung zur Standortentwicklung
des Südufers Hengsteysee, umgesetzt wird.
2. Der Rat beschließt, dass der unter 1. beschlossene Entwurf als städtebauliche Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes dient.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
11,2 MB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
7 MB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
42 kB
|
