06.11.2019 - 9.2 Sachstandsbericht: Einrichtung eines Ökologisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritzsche geht auf den Inhalt der Vorlage ein in der darauf hingewiesen werde, dass am 06.11.2018 in der Sitzung des STEA beschlossen wurde, eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden, die eine Artenzusammenstellung von Gehölzen und Sträuchern erarbeitet, welche zu künftigen Festsetzung von Pflanzgeboten genutzt werden soll. Er möchte wissen, ob die Arbeitsgruppe  besteht und ob schon Ergebnisse vorliegen.  

 

Frau Roth entgegnet, dass diese Arbeitsgruppe vorhanden sei, jedoch noch keine Arbeitsergebnisse vorliegen. Vorrangig sei, dass bei der Gestaltung von z.B. Vorgärten Vegetationsflächen und nicht sogenannte Schottergärten festzusetzten sind. In wieweit Pflanzvorschläge gemacht werden können, ist noch nicht abzusehen. Die Umstellung auf ein langfristig nachhaltiges ökologisches Grünflächenmanagement, könne nur schrittweise erfolgen.

 

Herr Kohaupt merkt an, dass die Landwirte bereits ihre Felder mit Grünstreifen für die Artenvielfalt umsäumen.  

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob bereits Empfehlungslisten zur Bepflanzung von Neubaugebieten vorhanden seien.

 

Frau Roth verweist darauf, dass sich die Bauherren jeder Zeit bei der Stadt Auskunft über Bepflanzungsmöglichkeiten einholen können.

 

Herr Fritzsche spricht sich dafür aus, die Verwaltung zu bitten, diese Information an den Stadtentwicklungsausschuss weiter zu leiten , wenn aus verschiedenen Gründen eine Festsetzung von Pflanzgeboten nicht möglich sein sollte.

 

Aus Sicht von Herrn Klinkert ist das ökologische Grünflächenmanagement eine sehr wichtige Aufgabe für die Zukunft. Von daher werde man sich dafür einsetzen, dass eine neue professionelle Stelle für einen  Artenschutz Manager eingerichtet wird.

 

Herr Keune ergänzt, dass man wegen der Vielzahl von verschieden Begehrlichkeiten  jetzt den Ansatz gewählt habe, sich für das ganze Stadtgebiet auf einheitliche Standards zu verständigen und diese umzusetzen.

Bei den neu zu erstellenden Bebauungsplänen werde der Klimaschutz berücksichtigt werden.

Bei den bestehenden Bebaungsplänen habe man zurzeit bezüglich aktueller Bauvorhaben habe man zur Zeit keine Handhabe diese zu beeinflussen und zu ändern. Nach Landesbauordnung dürfen nur 80% der gesamt zu bebauenden Fläche versiegelt werden. Die restlichen 20% der Flächen seien immer zu bepflanzen.  Somit seien sog. „Schottergärten“ oftmals überhaupt nicht zulässig. Wegen akutem Personalmangels sei jedoch eine Überprüfung vor Ort oftmals nicht möglich.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

Die Linke

1

-

-

 

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0