22.05.2019 - 3.1 Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24, 25 Bau...

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Wortprotokoll

Herr Kohaupt geht auf die Mitteilung des Dezentralen Steuerungsdienstes und des Rechtsamtes ein. Er macht deutlich, dass  aus Datenschutzgründen der Name des/der Käufer/Käuferin im Rahmen einer Vorlage zur (Nicht-) Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24, 25 Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr erscheinen darf.

 

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