10.10.2019 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 10.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Baltuttis stellt folgende Fragen im Auftrag von Herrn Gronwald:
„Am 03.05.2018 erging unter der Vorlagennummer 0395/2018 mit mehrheitlicher Abstimmung ein Prüfungsauftrag an die Verwaltung, unter welchen Voraussetzungen eine Umwidmung der Fußgängerzone am Hüttenplatz möglich ist.
Am 04.09.2018 wurde unter der Vorlagennnummer 0740/2018 ein entsprechender Beschlussvorschlag der Verwaltung vorgelegt. Danach sollte die Umwidmung erfolgen. Als einzig finanzielle Folge wurden die Kosten für eine Beschilderung, die aus den Mitteln des WBH zu bestreiten sind, nicht näher beziffert.
Am 03.07.2019 stellte Hagen Aktiv unter Anfrage nach §18 der Geschäftsordnung des Rates die Fragen nach den Kosten bei einer Umwidmung.
Die Antwort der Verwaltung liegt vor. Es entstehen Kosten bei einer Umwidmung der Fußgängerzone vor dem Jahr 2024.
Frage:
Warum ist in der Vorlage der Verwaltung mit der Nummer 0740/2018 unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen kein Hinweis auf die mit der vorzeitigen Umwidmung der Fußgängerzone Hüttenplatz verbundene Rückzahlung von Fördermittel enthalten?
Wie hoch ist die anteilige Rückzahlung und aus welchem Budget sollte diese bei einer möglichen Umwidmung bezahlt werden?
Wir erbitten die Antwort schriftlich, spätestens bis zur nächsten Sitzung der Bezirksverwaltung Haspe, am 02.12.2019.“
Herr Thieser sagt schriftliche Beanwortung zu.
Frau Baltuttis erkundigt sich, warum das Piktogramm im Bereich der Tückingstraße noch nicht aufgetragen worden sei.
Herr Thieser antwortet, dass ein aufgetragenes Piktogramm eine bestehende Beschilderung verdeutlicht. Der Rat der Stadt Hagen hat eine Änderung der Beschilderung beschlossen. Diese wurde bisher noch nicht umgesetzt. Das Piktogramm könne erst aufgetragen werden, wenn die neue Beschilderung erfolgt ist.
