05.09.2019 - 8.6 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 06.10.2011 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und II Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die nordwestliche Plangebietsgrenze begrenzt das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die fest­gesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Geltungsbereich das Geburtshaus und den gesamten Bereich bis zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten liegen das Wohnhaus (Harkorten 6) mit den Stallungen und die an­grenzende Grünfläche mit Reitplatz im Plangebiet.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt: Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Einstellungs-beschlusses wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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