18.03.2004 - 1.5 Anfragen gem. § 8 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Asbeck berichtet von einem anonymen Fall, bei dem eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden aus Gründen des Verbleibs einer Beamtin in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt worden sei und abgelehnt wurde. Im Gegenzug sei eine Beschäftigung mit 20,5 Wochenstunden angeboten worden. Er bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

Herr Gregull erklärt, dass eine abschließende Entscheidung über diesen Fall bisher noch nicht getroffen wurde. Grundsätzlich sehe das Beamtenrecht höchstens eine Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vor. In diesem Fall handele es sich um eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während einer Beurlaubung, deren versorgungsrechtliche Auswirkungen derzeit zum Schutz der Beamtin geprüft würden.

 

Herr Dr. Bäcker unterbricht die Sitzung um 17.20 Uhr.

 

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