14.03.2019 - 5.2 Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bremser erläutert, dass die Beschilderung „Verbot der Einfahrt“ auf beiden Seiten angebracht ist. Von der Berliner Straße kommend zeige das rechte Schild mehr in die Richtung der St. Bonifatius Kirche. Daher sei  das rechte Schild Z. 267 „Einfahrt verboten“ nicht so gut zu erkennen und könnte etwas gedreht werden. Durch die vorgeschlagene Beschilderung der StVO, Z. 209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ sollte zusätzlich angeordnet werden.

 

Frau Enders bezieht sich auf das Schild „Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches“ in der Corbacher Straße. Dieses sei nicht rot durchgestrichen, sondern einfach mit Paxband überklebt worden.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beschilderung an der Berliner Straße / Corbacher Straße weiter zu verdeutlichen und das Zeichen 209- 30 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) mit dem Zusatz Radfahrer frei anzuordnen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3199&TOLFDNR=274983&selfaction=print