14.03.2019 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 14.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Thieser bezieht sich auf ein Anliegen von Bewohnern aus der Salzburger Straße im unteren Bereich. Es wurde gefragt, warum in der Salzburger Straße an Reinigungstagen kein wechselseitiges Parken wie in anderen Bereichen auch erlaubt sei. Es wurde gefragt, ob ein eingeschränktes Haltverbot mit einem Zusatz, dass an Reinigungstagen mit einer Uhrzeitbeschränkung dort nicht geparkt werden dürfte, installiert werden könnte.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Verwaltung hat hierzu mitgeteilt, dass schon vor der Einrichtung des wechselseitigen Haltverbotes ein einseitiges eingeschränktes Haltverbot in der Salzburger Str. in Fahrtrichtung Wiener Str. zwischen der Büddingstraße und dem Abzweig zur Wiener Straße vorhanden war und dieses lediglich Aufrecht erhalten worden sei. Die Straße ist in diesem Bereich 5,50 m breit. Aufgrund der erforderlichen Abbiegegeraden und der Tatsache, dass auch Zufahrten vorhanden sind und eine Kurve besteht, könnten eventuell einige wenige Ersatzparkplätze in der Zeit von 7:00 bis 11:00 Uhr geschaffen werden. Dies soll in einer gemeinsamen Rundfahrt, an der die Verkehrsverwaltung sowie der Straßenbaulastträger teilnehmen, überprüft werden.
Herr Mervelskemper bittet die Verwaltung, die Ergebnisse der Überprüfung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Haspe mitzuteilen.
Frau Bremser ergänzt, dass der Parkdruck in der Salzburger Straße nicht nur an den Reinigungstagen mit dem wechselseitigen Haltverbvot bestehe, sondern in der ganzen Woche. Die Fahrzeuge parkten konsequent in Fahrtrichtung, gegen die Fahrtrichtung und aufgeschultert, dass teilweise kein Durchkommen mehr möglich sei. Dies bittet sie bei den Überprüfungen durch die Verkehrsbehörde zu berücksichtigen.
Herr Klinkert bezieht sich auf den Mopsweg. Diese Zufahrt zum Friedhof befinde sich in einem erbärmlichen Zustand. Seiner Meinung nach sollte dieser Teil durch den WBH (Bereich der Friedhofshalle zu der Zufahrt zum WBH/ Abzweigung zur Gärtnerei) wieder in einen gut befahrbaren Zustand hergerichtet werden. Er fragt, wann die Renovierung der Zufahrt dieses Weges erfolgt.
Herr Thieser sagt schriftliche Beantwortung zu.
Herr Gronwald fragt, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen die Bezirksregierung Arnsberg für die Tückingstraße örtlich und sachlich zuständig sei.
Herr Huyeng antwortet, dass dies darauf ankomme, was in der Tückingstraße durchgeführt oder mit welcher Beschilderung etwas geregelt werden soll. Der betreffende Fall sei in § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) geregelt.
