26.11.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

a)

Frau W. bezieht sich auf die Ergänzungsvorlage 1130-1/2019, die ihrer Auffassung nach einige Ausführungen der Bürgerinitiative, die gegen Windkrafträder seien, beinhalte. So werde die Angelegenheit nun auch vom Land begleitet, wo es beispielsweise bereits Aussagen zu möglichen Abständen von 1000 m gegeben habe. Jetzt sei abzuwarten, wie sich zur Einzelbebauung positioniert werde.

Frau W. möchte wissen, welchen Schutzraum die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl als ihre Volksvertretung zu Einzelhäusern zulasse.So erwarten die Betroffenen

Schallopfer von den Volksvertretern, dass eine bundesgesetzliche Regelung auch genauso übernommen werde.

Frau W. möchte von Herrn Dahme persönlich wissen, ob er der Gesetzgebung folgen werde und Einzelhausbesitzer berücksichtigt werden. Sie selbst werde bei einem festgesetzten Abstand von 1000 m vor Windenergieanlagen geschützt sein.

 

Selbstverständlich werde man sich an gesetzliche Regelungen halten, so Herr Dahme. Die Problematik liege in den unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Man habe immer wieder darauf hingewiesen, dass am Ende die Gerichte die festgelegten

Bundesentscheidungen zu berücksichtigen haben.

 

Sollten Windräder noch vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung beantragt und genehmigt werden, so Herr Schulz, können diese auch aufgrund des Rückwirkungsverbotes aufgestellt werden.

 

b)

Frau Kr. berichtet, dass man gestern bereits diese Anliegen in der Bezirksvertretung Hohenlimburg vorgetragen habe und dort auch verständnisvoll aufgenommen worden sei.

Sie bezieht sich auf das vorliegende Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz in Rafflenbeul an der Grenze zu Breckerfeld. Hierbei handele es sich um zwei Windräder in Höhe von 215 m Höhe mit Rotorendurchmesser von 135 m. Nach vorliegender Recherche sollen die entsprechenden Grundstücke dafür bereits übereignet worden sein. Darüber hatten weder die Eilper -noch die Rafflenbeuler Bürgerinnen und Bürger keinerlei Kenntnis. So habe Bezirksbürgermeister Dahme, der ebenfalls in der Ratssitzung anwesend war, keine Worte an seine Eilper Bürger gerichtet. Auch habe es keine Unterstützung für eine Bürgerversammlung gegeben, die dann von Herrn Thieser beantragt wurde. Man wolle Windkraft, die eine große Rolle spielen müsse, nicht verhindern. Es müsse aber entsprechende Abstände geben, damit die Bürgerinnen und Bürger damit leben können. Frau Kr. bittet die Bezirksvertretung darum, den Informationsfluss und die Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu verbessern und möchte von Herrn Dahme wissen, ob er dazu bereit sei.

 

Herr Dahme teilt dazu mit, dass die Bezirksvertretung über laufende Geschäfte der Verwaltung nicht informiert werde und er bis zur Ratssitung selbst keine Kenntnis darüber hatte.

Darüber hinaus stelle sich aber die Frage, ob eine Bürgeranhörung überhaupt in solch einem Verfahren vorgesehen ist, an der er selbstverständlich auch teilnehmen rde.

Ferner bot Herr Keune den Bürgern an, sich vor der Ratssitzung am 28.11.2019 zu einem Termin mit ihm und Mitarbeitern der Stadtverwaltungzu treffen, um die Fragen ausführlich erörtern zu können.

Dies so Frau Kr. werde nicht stattfinden, da der Oberbürgermeister nun beschlossen habe, dass eine Beantwortung der dort gestellten Fragen bis zur nächsten Ratssitzung aus zeitlichen Gründen nicht möglich sei.

 

Herr Huyeng weist bezüglich der Vorlage auf die beschriebene Konsequenz für die beiden aktuell beantragten Windkraftanlagen in Rafflenbeul hin, dass nämlich die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen verweigert werden muss. Dies habe man aufgrund eines Hinweises sehr intensiv geprüft und die entsprechenden Konsequenzen daraus gezogen, die in der Vorlage dargestellt sind.

 

c)

Frau K. möchte wissen, ob die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl als ihre Volksvertretung tatsächlich dem Bau dieser Anlagen zugestimmt habe und wenn, wie das Gremium dies verantworten könne.

 

Herr Huyeng weist darauf hin, dass es sich dabei um ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetzt handelt , was bedeute, dass die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl weder zustimmen noch ablehnen kann.

 

Herr Dahme erklärt zusammenfassend erneut, dass die Bezirksvertretung sich in der Vergangenheit stets dafür stark gemacht habe, Vorrangzonen für Windenergieanlagen mit entsprechenden Abständen zur Wohnbebauung zu schaffen, um Einzelfallentscheidungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetzt abwenden zu können. Sollte dies so kommen, dass Anlagen nur noch nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt zu genehmigen sind, habe die Politik keine Möglichkeit mehr einzugreifen. Dies sei dann ausschließlich laufendes Geschäft der Verwaltung. Danach müsse jedem Investor bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Genehmigung erteilt werden, notfalls durch das Anstreben einer Klage.

 

Frau K. möchte darüber hinaus wissen, ob die Bezirksvertretung die Angelegenheit, die so wichtig und entscheidend für den Ortsteil sei, an sich ziehen könne, um eine gegenteilige Aussage zu beschließen und damit ein Zeichen zu setzen.

 

Die Bezirksvertretung, so Herr Dahme, werde überhaupt nicht gefragt. Ferner dürfe die Verwaltung als entscheidende Stelle auch nicht darauf hören, da nach Gesetz zu entscheiden ist.

 

d)

Frau B. möchte wissen, ob es eine Art Katalog gebe, der entsprechende Abstände, wie die erwähnten 1500 m oder Lautstärken vorschreibe, die dann nicht überschritten werden dürfen? Wie könne man sich das vorstellen?

 

Herr Bleja teilt dazu mit, dass es grundsätzlich ausschließlich um die Frage gehe, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung habe oder nicht. Hier kann nicht nach Wünschen, Vorstellungen oder politischen Mehrheitsbildungen entschieden werden. Dort spiele auch der angesprochene Abstand von 1500 m keine Rolle.

Diese Abstandsvorgabe vom Land sei ausschließlich als Maßgabe für die Planungen der Kommune eingeführt worden. Diese Vorgabe gelte aber nicht für die Genehmigungsbehörden, die prüfen, ob die Voraussetzungen, was beispielsweise Schattenwurf und Lärm betreffe, erfüllt seien. Es gebe keine Ermessensspielräume. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine solche Anlage zu genehmigen, ansonsten eben nicht.

 

e)

Frau Kr. möchte ferner wissen, warum die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nicht angeschrieben worden ist, um ebenfalls, wie alle anderen auch, eine Stellungnahme abgeben zu können. Dies habe nichts mit der Genehmigung zu tun.

 

Herr Bleja teilt dazu mit, dass die Beteiligung  der Träger öffentlicher Belange im Genehmigungsverfahren verpflichtend ist. Hier ist beispielsweise zu klären, ob der Denkmalschutz oder der Naturschutz berücksichtigt ist. Die Bezirksvertretung ist kein Träger öffentlicher Belange. 

 

Herr Huyeng weist erneut darauf hin, dass die Genehmigung der beantragten Windenergieanlagen laut Vorlage verweigert werden muss und bittet dies auch zur Kenntnis zu nehmen.  

 

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Fragen.

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