03.09.2019 - 4.1 Vorschlag der CDU-Fraktion: 50 km/h-Tempolimit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Di., 03.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
Wortprotokoll
Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt und macht auf die Stellungnahme des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen aufmerksam, welche als Anlage 5 Gegenstand der Niederschrift ist.
Die Stellungnahme, so Herr Neuhaus, komme ihm fremd vor. So gebe es auf der gegenüberliegenden Seite bereits eine 50 km/h-Beschränkung. Dazu komme, dass sich in dem Bereich sowohl Gastronomie als auch Gewerbe mit Ladetätigkeiten angesiedelt habe und es dadurch schon Gefahrenpotential gebe.
Herr Lichtenberg kann die Äußerungen gut nachvollziehen, da er selbst regelmäßig dort entlang fahre und diverse Beobachtungen bestätigen könne. So sehe aber die Straßenverkehrsordnung vor, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen das letzte Mittel seien. Möglichkeiten dort einzugreifen bieten sich erst dann, wenn etwas passiert sei, wie es auf der gegenüberliegenden Seite, ein ehemaliger Unfallschwerpunkt, der Fall war. Zudem befinde man sich dort im Straßenbaulastbereich des Landes, die genau auf die vorgeschlagenen Geschwindigkeiten schauen. Die Unfalllage gebe es nicht her. So sei man relativ reglementiert in den Möglichkeiten.
Herr Neuhaus kann dies dennoch nicht nachvollziehen. Mit den bestehenden 50 km/h und er Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der gegenüberliegenden Seite habe man erreicht, dass dort seit 10 Jahren kein Unfall mehr passiert sei. Die bestehende Problematik auf der anderen Seite könne, mit den bereits geschehenden Unfällen, jedoch erst nach weiteren Unfällen verbessert werden, was doch sehr unverständlich sei.
Frau Buczek erinnert an ihren damaligen Vorschlag, dies auch für den Damm umzusetzen. Auch dort gelten zwei unterschiedliche Geschwindigkeiten. Damals wurde gleich argumentiert.
So brauche man stets eine Begründung, um von der Regelgeschwindigkeit abzusehen, die es auf der gegenüberliegenden Seite aufgrund des Unfallschwerpunktes auch damals gab und entsprechend umgesetzt wurde. Selbst vor Schulen und Kindergärten gebe es teilweise nur auf der Seite des Ausganges eine Beschränkung der Geschwindigkeit, so Herr Lichtenberg.
Weitere Wortbeiträge gibt es nicht.
Anlagen zur Vorlage
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56,7 kB
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