21.11.2019 - 7.9 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen macht darauf aufmerksam, dass ein Beschluss bestehe, dass mit der Bebauung erst begonnen werden kann, wenn der Sportplatz fertig ist.

 

Frau Hammerschmidt erklärt, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss, um hier Baurecht schaffen zu können. In der nächsten Vorlage geht es um das Bauleitplanverfahren, dass dieses dann ermöglicht. Das Baurecht stelle öffentliches Recht dar, dagegen sei die Vereinbarung, dass erst nach Fertigstellung des Sportplatzes gebaut werden dürfe, privates Recht.

 

Herr Keune ergänzt, dass auch Baurecht zur Gegenfinanzierung gebraucht werde.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 109 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet wird begrenzt durch Bebauung an der Mallnitzer Straße, die Straße Im Langen Lohe und die Lohestraße. In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens findet als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

6

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage