02.10.2019 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 02.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.
Frau Kingreen macht darauf aufmerksam, dass die neu anzuschaffenden Basketballkörbe auf dem Schulhof der Grundschule Emst auch für Grundschüler geeignet sein sollten. Sie bittet darauf zu achten, dass diese höhenverstellbar sind.
Herr Bleicker sagt zu, sich mit der Rektorin der Grundschule Emst und auch mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen in Verbindung zu setzen, dass entsprechende Anlagen beschafft werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2019 insgesamt 13.400 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung.
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an den Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen für die Anschaffung von zwei neuen stationären Baketballanlagen auf dem Schulhof der Grundschule Emst | 5.000 | |
Zuschuss an den Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen für zweckmäßige Baumersatzpflanzungen im Bezirk Hagen-Mitte | 4.800 | |
Einmaliger Zuschuss an das Stadtteilforum Eppenhausen e.V. zur Förderung des offenen Kinder- und Jugendtreffs | 3.600 |
Die Zuschüsse werden bis zum 30. November 2019 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
