10.09.2019 - 8.3 Umleitungskonzept Kreisel Volmestraße / Volmeta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 10.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Die Berichterstattung erfolgt anhand einer PowerPoint-Präsentation, die als Anlage 4 Gegenstand der Niederschrift ist.
Berichterstatter: Herr Winkler
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Winkler die geplanten Umleitungsverkehre zunächst für den Bau des Kreisels an der Kreuzung Eilper Straße/ Volmetalstraße, anschließend für den Neubau der Marktbrücke. Der Umleitungsbeginn ist in den Folien immer mit einem grünen Punkt und das Ende mit einem Kreuz gekennzeichnet.
Voraussetzungen für die Umleitungen für den Kreisel sowie für den Neubau der Marktbrücke ist die Fertigstellung der Bahnhofshinterfahrung, die Einrichtung einer Einbahnregelung für die Frankfurter Straße von Eilpe in Richtung Innenstadt und für die Hochstraße vom Bergischen Ring in Richtung Eilpe. Wobei die Frankfurter Straße ab der Johanniskirche auch für den Individualverkehr durch eine provisorische Ampelanlage zum Märkischen Ring geöffnet werde.
Der Baubeginn für den Kreisel sei für Ende Februar/ Anfang März 2020 geplant. Hierbei berichtet er von einer zwölfwöchigen Bauphase, die in zwei gleichlangen Bauabschnitten erfolgen wird. Im ersten Bauabschnitt werde lediglich die Volmebrücke vor dem künftigen Kreisel gesperrt, sodass weiterhin die Volmetalstraße befahren werden kann.
Im zweiten Bauabschnitt muss zusätzlich die Volmetalstraße zwischen dem Wasserlosen Tal und der Abfahrtsrampe nach Delstern gesperrt werden, was umfangreichere Umleitungen zur Folge haben wird. Um auf Umleitungsverkehre bereits auf der Autobahn hinweisen zu können, muss dies noch mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.
Weiter stellt Herr Winkler die Umleitungsverkehre für den Neubau der Marktbrücke vor. Dieser Baubeginn sei für Mai 2020 eingeplant und dauere ca. eineinhalb bis zwei Jahre. Zunächst verweist er auf einen Entwurf einer Planskizze, die die Sperrung verdeutlichen soll. Diese Skizze soll an jeder Umleitungsstrecke angebracht werden.
Insbesondre die Bahnhofshinterfahrung werde ein wesentlicher Bestandteil der Umleitungen, da auch zu dieser Zeit die Auffahrtsrampe am Arbeitsamt gesperrt werden wird, die nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr sanierungsfähig sei.
An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Quardt, Junge, Häßner und Geisler sowie die Damen Buchholz, Kingreen, Bartscher und für die Verwaltung Herr Winkler.
Auf einen Hinweis von Herrn Quardt berichtet Her Winkler von einer Internet-Plattform des Landes (TIC), auf der die Maßnahme eingestellt werde und auf die die Navigationsbetreiber zugreifen können.
Auf die Frage von Herrn Junge sagt Herr Winkler zu, die Umleitungsstrecken nochmals nach LKW-Durchfahrtsverboten zu prüfen.
Die Anregungen von Herrn Häßner und Herrn Quardt beantwortet Herr Winkler damit, dass bei dem Konzept noch Kleinigkeiten geändert werden können und bei der Durchführung auch telefonisch Unzulänglichkeiten gemeldet werden können.
Zu den Hinweisen von Frau Kingreen und Frau Bartscher führt Herr Winkler aus, dass der ÖPNV nicht stark von den Umleitungsführungen betroffen sein werde und ein angeregter Shuttle-Service der Straßenbahn nicht machbar sei. Sollten Probleme mit dem ÖPNV auftreten, stehe man im ständigen Kontakt mit der Hagener Straßenbahn AG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,6 MB
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