31.01.2019 - 6.4 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 31.01.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Ein Lageplan der vorgesehenen Bebauung ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift.
Frau Kingreen äußert sich kritisch zu der Umstellung des Verfahrens und dass dort im Außenbereich ohne Beteiligung der Bürger ein großes Neubaugebiet entstehen soll. Sie bittet, entsprechende Pläne in der nächsten Sitzung, auch im Hinblick auf die Erschließung, diskutieren zu können.
Frau Buchholz macht deutlich, dass Wohnraum in guter Wohnlage für junge Familien gefragt sei und begrüßt das Vorhaben.
Herr Grothe macht deutlich, dass sich durch die Umstellung des Verfahrens an der Art der Bürgerbeteiligung nichts verändert sei. Durch Personalmangel in der Planungsverwaltung sei man zu dem Entschluss gekommen, das Verfahren, wie es der Gesetzgeber ermögliche, umzustellen.
Herr Quardt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/16 auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28. Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll in der ersten Jahreshälfte 2019 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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106,6 kB
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