31.01.2019 - 4.5 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 31.01.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Ein Beschlussvorschlag des Bezirksbürgermeisters ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.
Herr Quardt begründet den Antrag und macht deutlich, dass es sich um einen einmaligen Zuschuss nur für das Jahr 2019 handelt und die Finanzierung in kommenden Jahren anders sichergestellt werde.
Herr Quardt beantwortet Verständnisfragen von Frau Bartscher und Herrn Häßner.
Herr Fischer ist der Meinung, dass nicht nur die Bezirksvertretungen Mitte und Nord an den Kosten beteiligt werden sollten, sondern alle Bezirksvertretungen.
Herr Grothe macht deutlich, dass die Innenstadt und der Stadtteil Boele wirtschaftlich am meisten von den Karnevalsumzügen profitieren.
Herr Quardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2019 insgesamt 1.500 € für den folgenden Verwendungszweck zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hagen e.V. für den Sanitätsdienst Karneval 2019 | 1.500 |
Der Zuschuss wird bis zum 30. April 2019 befristet. Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gilt der Zuschuss als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
