02.11.2005 - 4.5 Maßnahmen zur Reduzierung der Störungen/Belästi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaeser verweist zunächst auf den interfraktionell abgestimmten und als Tischvorlage ausgelegten Beschlussvorschlag.

 

Herr Homm gibt dann eine Stellungnahme zur Gesamtsituation im Umfeld des Funparks ab. Seiner Ansicht nach haben alle Vorschläge bisher nicht zu einer Verbesserung für die Bewohner der Dödterstraße geführt. Dies sei auch auf die Rücksichtslosigkeit des Betreibers zurückzuführen, der bisher nur zögerlich an Veränderungen mitwirke. Mittlerweile sei er der Überzeugung, dass die Entscheidung für den Standort falsch war. Nach seinem Kenntnisstand wollen sich die Oberhagener Bürger sogar an den Petitionsausschuss wenden. Vor kurzem sei jetzt noch das Bowling-Center eröffnet worden und werbe mit einer Öffnung “rund um die Uhr”. Herr Homm möchte wissen, ob man dies zeitlich begrenzen könne.

 

Herr Schmidt sagt, dass die Öffnungszeiten des Bowling-Centers ordnungsrechtlich nicht zu beanstanden seien, da der Lärm oder andere Belästigungen nicht von dem Bowling-Center selbst ausgehen.

Im Übrigen sei er der Auffassung, dass mit den im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen alle möglichen verkehrlichen Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation getroffen seien. Die Lärmbelästigungen, die durch den fußläufigen Verkehr verursacht werden, werden damit aber nicht berührt. Alternativ könnten die Besucher des Funparks dann nur noch über das Parkplatzgelände zur Frankfurter Straße geführt werden. Dies sei aber eine grundsätzliche Veränderung des Konzepts für den Funpark, die politisch entschieden werden müsse.

 

Herr Glaeser lässt dann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte fasst die nachfolgenden Beschlüsse und geht wegen der besonderen Eilbedürftigkeit von einer kurzfristigen Umsetzung der verkehrlichen Anordnungen bis spätestens zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte am 06.12.2005 aus:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung des Pachtvertrages mit dem Betreiber des Parkplatzes an der Dödterstraße hinsichtlich der Regelung über die Zu- und Abfahrt bis spätestens 23.00 Uhr (Ausnahme Dauerparker und die Zufahrt an Markttagen in den frühen Morgenstunden für Marktfahrzeuge) zu überwachen und durchzusetzen.

 

2.      Die Dödterstraße ist von der Frankfurter Straße aus mit dem Schild “Durchfahrt verboten” mit dem Zusatz “ab 23.00 Uhr” und “Anwohner mit Parkausweis D frei” zu sperren. Mietern von Privatparkplätzen in diesem Bereich ist eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

 

3.      Die Tuchmacherstraße ist von der Möllenhofstraße aus mit Schild “Durchfahrt verboten” zu sperren.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0