02.11.2005 - 4.6 Beabsichtigte Teileinziehung der Sedanstraße zw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 des Straßen- und
Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV
NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259)
die beabsichtigte Teileinziehung des Straßenabschnitts der Sedanstraße zwischen
dem Abzweig zur Plessenstraße und der Wendeplatte im Bereich der Grundstücke
Sedanstr. 3a und 5.
Die Widmung wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Die teileinzuziehende Straßenfläche ist in dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot schraffiert.
Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
