28.11.2019 - 5.7 XXI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König teilt mit, dass ihm bei der Kostenaufstellung erhebliche Abweichungen aufgefallen seien. Bei den bezogenen Leistungen würden die Kosten um 1 Mio. Euro steigen. Er gehe davon aus, dass es sich um die Verbrennungsleistungen für den Müll an der MVA handle. Da die Anlage ausgelastet sei, habe er die Frage, wie es zu der Steigerung komme.
Hinsichtlich der Papiervermarktung möchte er wissen, ob die Tonnage korrekt berechnet sei und wie man auf den exakt gerechneten Betrag von 584.034 Euro komme.
Herr Birkigt teilt zur zweiten Frage mit, dass der Rückgang der Erlöse aus der Papiervermarktung insbesondere auf den anhaltenden Preisrückgang zurückzuführen sei. Die anderen Angaben müsse er nachliefern.
Zur ersten Frage teilt er mit, dass die Steigerung des Verbrennungspreises unter anderem an gestiegenen Personalkosten im Zusammenhang mit der Einführung eines Fünf-Schicht-Modells an der MVA und tariflichen Steigerungen gelegen hätte.
Weiterhin werde aufgrund des Alters der Anlage mit einer vermehrten vorbeugenden Instandhaltung sowie der Ausweitung der geplanten Investitionen mit einem Anstieg insbesondere der Instandhaltungsaufwendungen geplant.
Es werde auch mit einer Erhöhung der Strombezugskosten gerechnet.
Zusätzlich gehe man von einem absatzbedingten Rückgang der Fernwärmeerlöse aus.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass ein weiterer Effekt unter Punkt 2.2. der Vorlage beschrieben sei. Eine Auflösung von Sonderposten sei in dieser Höhe 2020 nicht mehr möglich. Eigentlich wären schon im vergangenen Jahr die Gebühren höher gewesen, wenn die Auflösung der Rücklage nicht gebührenmindernd gewirkt hätte.
Herr König erinnert daran, dass bei der letzten Gebührenkalkulation ein Plus von 3 % für Bringhöfe vorgesehen gewesen sei. Da diese bisher nicht im dem Umfang umgesetzt worden seien, hätte das zu einer Erhöhung der Rücklagen führen müssen.
Herr Gerbersmann erläutert, dass noch nicht alle Abrechnungen vorliegen würden.
Es könnten nur alle bisher bekannten Gebührenrücklagen eingestellt werden.
Herr Dr. Bücker bedankt sich für die schnelle Beantwortung der zuvor schriftlich eingereichten Fragen.
Die durch die Waste Watcher eingenommenen Verwarn- und Bußgelder in Höhe von 80.000 Euro würden zwar in die Gebührenkalkulation einfließen, er könne jedoch nicht feststellen, dass sich die 16 Waste Watcher selbst finanzieren würden.
Herr Hentschel möchte mit Blick auf den geringeren Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich wissen, ob man davon ausgehen könne, dass bei der nächsten Anpassung automatisch 3 % oder mehr aufgeschlagen würden.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass das von der LSP-Abrechnung für 2019 abhänge, die voraussichtlich erst im Frühjahr 2020 vorliege.
Herr Wisotzki teilt mit, dass auch eine Unterdeckung in Höhe von 114.128 Euro aus dem Jahr 2018 in die Gebührenkalkulation einfließe.
[Stellungnahme des HEB zur zweiten Frage von Herrn König:
Die geplanten Erlöse aus der Papiervermarktung sowie ergänzender Vergütungen der Dualen Systeme in einer Gesamthöhe von 584.034 Euro ergeben sich als Nettobetrag aus der an dieser Stelle des Wirtschaftsplans angestellten Bruttobetrachtung (695.000 Euro). Der Gesamtbetrag wurde auf Basis einer nahezu konstanten PPK-Tonnage bei deutlich rückläufigen Preisen sowie der erwarteten Vergütung der Dualen Systeme für die Sammelleistung im Stadtgebiet Hagen kalkuliert.]
Beschluss:
Der XXI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 1082/2019) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2020
Anlagen zur Vorlage
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