31.10.2019 - 4.1 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Bericht der Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König blickt auf die Sitzung des Fachausschusses Gebäudewirtschaft zurück. Dort sei seitens der Personalverwaltung berichtet worden, dass in den kommenden zwei Haushaltsjahren Tests mit Wärmeschutzfolien an Fenstern durchgeführt werden sollen, die dann eventuell zu weiteren Maßnahmen führen würden.

Seine Fraktion halte dies im Hinblick auf das Klimaanpassungsprogramm für nicht ausreichend. Sie habe nicht nur die Verwaltungsgebäude, sondern auch die Schulen, Kindergärten und sonstigen öffentlichen Bereiche im Blick, in denen die Sonneneinstrahlung zu erheblichen Belastungen führe, und halte eine systematischere Herangehensweise für geboten. 

 

Herr Keßen berichtet, dass eine Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) maßgeblich sei; hier die ASR A3.5, die Regelungen zur Raumtemperatur an Arbeitsstätten enthalte. Sie enthalte zwei Grenzen, + 26° C und + 35° C. Ab + 35° C innerhalb eines Arbeitsraumes ist dieser nicht mehr zu nutzen. Ab + 26° C müsse der Arbeitgeber Regelungen treffen, die bereits auf den Weg gebracht worden seien.

Es gebe auch einen „Runden Tisch“ u. a. mit Teilnehmern des Fachbereiches Gebäudewirtschaft sowie Mitarbeitern des Bereiches Arbeitssicherheit und des Personalrates, wo Maßnahmen für Mitarbeiter und Kunden abgestimmt würden. Dies könnten beispielsweise  der Einsatz von Ventilatoren und mobilen Klimageräten, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die Lockerung der Bekleidungsordnung oder die Bereitstellung von Getränken sein. Die für 2019 getroffenen Maßnahmen hätten sich bewährt.  

Aufgrund der Gebäudesituation würde keine flächendeckende Klimatisierung der städtischen Gebäude angestrebt. Es bleibe bei Einzelfallbetrachtungen. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft werde sukzessive alle städtischen Gebäude hinsichtlich der Möglichkeiten zum Sonnenschutz und zur Klimatisierung überprüfen.

 

Herr König möchte wissen, ob für die Maßnahmen Mittel im Haushalt 2020/2021 vorgesehen seien. Seiner Erinnerung seien nur 25.000 oder 35.000 Euro für Jalousien im Bereich des Rathauses eingeplant.

 

Herr Keßen erläutert, dass vorhandene, aber defekte Wärmeschutzobjekte aus Mitteln der Gebäudeunterhaltung bestritten werden könnten.

Im Übrigen bliebe es ein Maßnahmenbündel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung stünde. Sofern man größere investive Mittel benötige, würden sie in den Haushalt eingestellt.

 

Herr Hentschel möchte wissen, ob die Ausgabe von Getränken eine Kann- oder eine Muss-Bestimmung sei.

 

Herr Keßen erklärt, dass der Arbeitgeber bei + 26° C ein Maßnahmenbündel zur Verfügung habe, aus dem er geeignete Maßnahmen ergreifen müsse. Es sei nicht erforderlich, alle Maßnahmen parallel zu treffen.

Getränke würden in allen Bereichen zur Verfügung gestellt.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung berichtet, ob und welche Maßnahmen entwickelt wurden,

um mit einfachen Mitteln der Aufheizung der Räume entgegenzusteuern,

beispielsweise durch hitzeabweisende Jalousien, Lüftungskonzepte

auch nachts oder auch andere Maßnahmen.

 

Die Verwaltung stellt dar, wie die klimatischen Änderungen auch bei der

Errichtung, Sanierung und Umbau der städtischen Objekte Berücksichtigung

finden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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