12.09.2019 - 5.10.1 Förderantrag Richard-Römer-Lennebad

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet aus der Sitzung des Ältestenrates, dass nach Auskunft einer Fraktion ein externer Berater willens und in der Lage sei, für relativ geringe Kosten die Verwaltung in der Angelegenheit zu beraten. Der Berater sei als Gutachter bereits zum Thema Bäder in Hagen tätig gewesen und habe in einer anderen Gemeinde einen Förderantrag im selben Programmpaket erfolgreich gestalten können.

Im Ältestenrat habe man sich einschließlich der Verwaltung darauf verständigt, den Berater aufgrund seiner Erfahrung im konkreten Förderprogramm zu bitten, auf Basis der von der Verwaltung vorbereiteten Unterlagen und der Ergebnisse aus dem Workshop den Förderantrag so zu gestalten, dass er hohe Erfolgsaussichten habe.

Die Verwaltung werde dies von sich aus aufgreifen, sodass kein entsprechender Beschluss erforderlich sei.

 

Herr König teilt mit, dass seine Fraktion derzeit nicht bereit sei, einer hälftigen Finanzierung jeweils aus der Bildungspauschale und der Sportpauschale zuzustimmen.

Bei der Investition eines Eigenanteils in Höhe von rund 1 Mio. Euro, wenn man die Anteile der Hagenbad und der Stadt Hagen zusammenrechne, und einer Abschreibung von 20 Jahren ergebe sich eine jährliche Belastung in Höhe von 51.000 Euro. Da sich die Energieeinsparung bei der Hagenbad ergebe und im ersten Jahr der Zuschuss für das Bad um 100.000 Euro gesenkt würde, vertrete seine Fraktion die Auffassung, dass die Finanzierung des Eigenanteils nicht unmittelbar aus städtischen Mitteln, sondern aus dem Zuschuss über Hagenbad abzuwickeln sei. Dann sei keine Finanzierung aus den Pauschalen erforderlich. Eine Finanzierung aus der Sportpauschale mit Schulschwimmen als  Begründung könne er nicht nachvollziehen. Es wäre seiner Auffassung nach allenfalls eine Mitfinanzierung über die Bildungspauschale möglich. Er bitte jedoch, zunächst das von ihm erläuterte Finanzierungsmodell bis zur Ratssitzung zu prüfen.

 

Herr Riechel weist darauf hin, dass der Eigenanteil von gut 1 Mio. Euro noch keine Planung und Sanierung der Sauna- und Gastronomiebereiche beinhalte. Er möchte wissen, durch wen die Finanzierung erfolgen soll.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass diese Mittel nicht aus dem städtischen Haushalt kommen werden, da es sich um Immobilien der Hagenbad handle. Die Hagenbad werde diese Investitionen aus Eigenmitteln und möglicherweise gesondert eingeworbenen Fördermitteln bestreiten. Diese Gebäudebereiche seien aus dem Förderantrag ausgeklammert, da eine Einbeziehung völlig aussichtslos sei und dem gesamten Antrag schaden könne.

Der Eigenanteil sei gesplittet. 10 % der Gesamtsumme seien von der Hagenbad als Eigentümerin und Betreiberin zu tragen, 10 % von der Stadt.

Die vorgeschlagene Variante, ob eine Finanzierung durch Zuschusskürzungen an die HVG zu realisieren sei, könne bis zur Ratssitzung geprüft werden. Das dies mit Blick auf ausreichende Mittel in den Pauschalen und möglicherweise weitere Kosten bei der Hagenbad vernünftig sei, bezweifle er. Bei einer Finanzierung aus Pauschalmitteln könnten zusätzlich zu den Energieeinsparungen auch noch die Abschreibungen ausgeglichen werden.

Hinsichtlich der hälftigen Einbeziehung der Sport- und der Bildungspauschale habe man sich an der Sollvorschrift in der Sportpauschale orientiert. Demnach soll bei gemischten Nutzungen, wie dem ausdrücklich dort erwähnten Schulschwimmen, die Aufteilung zwischen Bildung- und Sportpauschale entsprechend der Nutzungsanteile erfolgen.

Die Schul-, Vereins- und Freizeitnutzung betrage im Bad jeweils etwa ein Drittel.

Eine ausschließliche Finanzierung aus der Bildungspauschale sei grundsätzlich wohl rechtlich zulässig, da es dazu keine Regelungen bei gemischter Nutzung gebe.

Als Kämmerer werbe er ausdrücklich für eine Lösung, die nicht zu einer dauerhaften Belastung des Haushalts führe, da er sonst die entsprechende Kämmerererklärung nicht unterschreiben könne.

 

Herr Schmidt führt aus, dass die Stadt für den Schul- und Vereinssport und sozialintegrative Leistungen verantwortlich sei. Die Sauna, die Gastronomie und das Wohnhaus seien Angelegenheit der Hagenbad. Hier könnten durch Investitionen, beispielsweise in einen Aufzug im Wohnhaus, auch mehr Erträge erzielt werden. Der Saunabereich würde Geld einbringen; ein Saunagast ersetze durch den höheren Eintrittspreis rechnerisch 3 ½ Schwimmgäste.

 

Herr König äußert, dass er in seiner Kalkulation, nach der der Eigenanteil aus Mitteln der HVG zu finanzieren sei, davon ausgegangen sei, dass die Energieeinsparungen für diesen Zweck genutzt würden. Nun klänge es so, als sollten durch die Einsparungen zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, von denen bisher nie die Rede gewesen sei. Die nun aufkommenden Dimensionen halte er für problematisch.

 

Herr Strüwer erläutert, dass es im Gutachten um energetische Maßnahmen, Beckenerneuerung, Wasser- und Lüftungstechnik, das Foyer sowie Umkleide- und Aufenthaltsbereiche gegangen sei. Hinsichtlich des vermieteten und rentablen Gebäudes müsse die HVG abwägen, ob und inwieweit eine Sanierung vorgenommen werden sollte.

Die Kosten für die Sanierung der anderen Bereiche wie die Sauna seien eher gering.

 

Herr Gerbersmann informiert dazu, dass seitens der Stadt bei den Überlegungen der Gesamtkomplex betrachtet werden müsse, worauf die HVG immer hingewiesen habe. Die HVG habe signalisiert, bei einer Sanierung des Bades auch die Bereiche Wohnhaus, Sauna und Gastronomie sanieren zu wollen. Als Kostenpunkt wären seiner Erinnerung nach 2 Mio. Euro kalkuliert worden.

 

Herr Schmidt vertritt die Auffassung, dass der Saunabereich auch im bisherigen Zustand weiterbetrieben werden könne. Das Mobiliar in der Gastronomie stamme zwar aus den Neunziger Jahren, könne aber auch so belassen werden. Hinsichtlich des Wohnhauses wären mehrere Konzepte denkbar, auch der Verkauf. Die Entscheidungen lägen aber letztendlich bei der HVG.

 

Herr Dr. Ramrath verdeutlicht die Auffassung seiner Fraktion, dass bei einer eventuellen Ablehnung des Förderantrages keine Finanzierung der Badsanierung aus Eigenmitteln der Stadt realisiert werden könne.

Die Hinzuziehung des Gutachters unterstütze man.

Hinsichtlich der Finanzierung des Eigenanteils sollten die Meinungen der Fachausschüsse gehört werden, bevor die abschließende Entscheidung im Rat getroffen werde.

 

Herr Hentschel zeigt kein Verständnis für die Diskussion, da es keine neuen Fakten gebe. Die wesentlichen Zahlen und Sachverhalte seien lange bekannt. Dass die HVG als Vermieter Interesse an der Sanierung hätte, sei nachvollziehbar, weil dadurch Umsätze steigen würden.

 

Herr Dr. Fischer teilt mit, dass die vom Kämmerer genannten Zahlen in der Vorlage 0166/2019, die im Sport- und Freizeitausschuss behandelt worden sei, enthalten seien.

Als sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion weist er darauf hin, dass es seiner Fraktion wichtig sei, die Möglichkeit, Kindern das Schwimmen beizubringen, in Hohenlimburg zu erhalten.

 

Herr König weist darauf hin, dass die Erhaltung des Bades für den Schulschwimmsport nicht zwingend weitere Maßnahmen für 2 Mio. Euro nach sich ziehen müsse, von denen er heute erstmals gehört habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass die HVG die 2 Mio. Euro investieren könne; die HVG lebe in dem Bereich vom Zuschuss der Stadt Hagen.

 

Herr Thieser erinnert daran, dass die Vertreter von Hagenbad und HVG im Workshop mitgeteilt hätten, die Fassaden renovieren zu wollen. Ob sich der Aufsichtsrat damit befasst habe, sei ihm nicht bekannt.

Dass der Schulschwimmsport in Hohenlimburg erhalten bleiben müsse, unterstütze er.

Eine Finanzierung aus der Sportpauschale könne er sich jedoch nicht vorstellen, zumal die Bildungspauschale noch genug Mittel beinhalte.

 

Herr Hentschel zeigt sich in Anbetracht der Aussage von Herrn König verwundert, dass es in den Fraktionssitzungen offenbar keinen Austausch mit den Fachpolitikern aus dem Sport- und Freizeitausschuss gegeben habe, die die Zahlen aus der Vorlage 0166/2019 kennen müssten.

Seine Fraktion wäre mit einer Teilfinanzierung aus der Sportpauschale einverstanden.

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Beschluss:

 

 

1. Der Rat beschließt, dass für das Richard-Römer-Lennebad ein Antrag in dem Förderprogramm des Bund-Länder-Investitionspakts "Soziale Integration im Quartier" gestellt wird.

 

2. Der Rat beschließt die Komplementärfinanzierung jeweils zur Hälfte aus der Bildungs-und der Sportpauschale.

 

3. Die beigefügten Anlagen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Beschlussfassung vertagt auf Ratssitzung 26.09.2019

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage