12.09.2019 - 4.1 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Unterhaltsvorsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König teilt mit, dass laut Presse das Land NRW Zusagen nicht einhalten würde, sodass die Stadt Hagen 700.000 Euro Mehraufwendungen habe. Es müsste diskutiert werden, wie man darauf reagieren wolle.
Die Heranziehungsquote bei der Stadt Hagen sei laut Verwaltung zwar auf etwa 6 % gestiegen, aber weiterhin deutlich zu niedrig. Der Landesdurchschnitt liege bei über 17 %. Hier bestehe Handlungsbedarf.
Frau Kaufmann pflichtet bei, dass man auch aus Sicht der Verwaltung mit der Quote nicht zufrieden sei. Diese sei 2015 deutlich besser gewesen. Danach habe es krankheitsbedingte Ausfälle und Personalfluktuation gegeben. 2017 habe mit Blick auf die geänderte Gesetzeslage Personal aufgestockt werden können. Ende 2017 / Anfang 2018 hätte kein Personal für die Heranziehung zur Verfügung gestanden, da aufgrund einer Verdoppelung der Antragszahlen dieses Personal für die Leistungsgewährung herangezogen werden musste.
Wie sich die Personalsituation zukünftig darstellen werde, könne noch nicht abgeschätzt werden. Man arbeite weiterhin daran, auch Altfälle abzuarbeiten und die Heranziehungsquote zu verbessern.
Herr Reinke weist daraufhin, dass die CDU-Fraktion am 26.08.2019 einen umfangreicheren Antrag zum Thema Unterhaltsvorschuss für den Jugendhilfeausschuss gestellt habe. Die Verwaltung habe zugesagt, das Thema für dessen Sitzung am 09.10.2019 ausführlich aufzuarbeiten, damit es dort im Fachausschuss weiter beraten werden könne.
Herr König hält aufgrund der finanziellen Aspekte auch eine Behandlung des Themas im Haupt- und Finanzausschuss für gerechtfertigt.
Die Vergleichszahlen der letzten Jahre würden verdeutlichen, dass Hagen bei der Heranziehungsquote immer fast die Hälfte unter dem Landesdurchschnitt gelegen habe. Dieser habe 2015, 2016 und 2017 bei 20 %, 20 % und 16 % gelegen, Hagen bei 12 %, 10 % und 6 %. Hier liege ein generelles Problem vor. Er bitte, die Perspektiven aufzuzeigen.
Herr Goldbach stellt zunächst klar, dass keine Ansprüche verlorengegangen seien.
Beim Unterhaltsvorschuss gebe es zwei unterschiedliche Bereiche: den klassischen Vorschuss, bei dem Rückzahlungen eingefordert werden können, sowie den Bereich der Ausfallleistung, bei dem beispielsweise wegen eines unbekannten Vaters niemand zur Erstattung herangezogen werden könne. Der Anteil der Ausfallleistung liege in Hagen und anderen urbanen Bereichen wesentlich höher als beispielsweise im Sauer- oder Münsterland, wodurch in den eher ländlich geprägten Gebieten die Heranziehungsquote höher ausfalle. Im Bundesvergleich gebe es auch ein völlig ungleiches Bild im Vergleich von NRW beispielsweise mit Baden-Württemberg oder Bayern.
Hagen würde sich mit Städten wie Hamm oder Herne vergleichen. Nach der Novellierung des UVG seien alle Städte in der Heranziehungsquote eingebrochen, weil es eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Anträge gegeben habe.
Hagen habe zu diesem Zeitpunkt zwar neue Stellen, aber noch kein neues Personal gehabt.
Man müsse aufgrund der komplexen Thematik auch mit einer Einarbeitungszeit von mindestens einem bis hin zu zwei Jahren rechnen.
Das Land werde aufgrund geteilter Zuständigkeiten zukünftig keine Quoten mehr erfassen und veröffentlichen.
Die kostenmäßigen Auswirkungen für die Stadt seien noch nicht absehbar. Der höhere Aufwand übersteige die Ausgleichszahlungen von Bund und Land deutlich. Der Bund habe seinen Anteil auf 40 % gesteigert. Früher habe das Land von den restlichen 60 % einen Anteil von 20 % getragen, die Kommune 80 %. Seit der Reform sei dies hälftig. Unter dem Strich ergebe sich trotzdem eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt.
Herr Dr. Ramrath bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn König und äußert, dass bei einer finanzwirtschaftlichen Betrachtung im Haupt- und Finanzausschuss auch der gestiegene Personalaufwand im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse betrachtet werden müsse. Der Schwerpunkt der CDU-Fraktion liege jedoch bei der sozialen Gerechtigkeit, weshalb man mehr Wert auf eine Verbesserung der Quote lege.
Herr Hentschel hält es nicht für nachvollziehbar, dass 2016 bei Ausgaben von gut 3 Mio. Euro etwa 300.000 Euro herangezogen werden konnten, 2018 bei gut 7,5 Mio. Euro jedoch nur knapp 250.000 Euro.
Er berichtet weiterhin von einem Beispiel, in dem eine alleinerziehende Mutter finanzielle Daten über den nichtzahlenden Vater gesammelt habe und belegen konnte, dass dieser in Vorjahren fünfstellige Gewinne auf einer traditionellen Hagener Veranstaltung gemacht habe. Trotzdem seien bei der dann aktuellen Veranlagung keine Konsequenzen erfolgt. Er hoffe, dass dies heutzutage besser verfolgt würde.
Herr Rudel hofft, dass die Einlassung von Herrn Dr. Ramrath zur Kosten-Nutzen-Analyse nicht ernst gemeint sei. Auch seiner Fraktion gehe es vorwiegend darum, die Zahlungspflichtigen heranzuziehen.
Anlagen zur Vorlage
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