27.06.2019 - 2.4 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinke möchte hinsichtlich der Maßnahme „Beleuchtung Ischelandhalle“ wissen, warum in der Vorlage stehe, dass die Maßnahme zunächst noch nicht umgesetzt werde und in der Anlage vermerkt sei, dass sie unwirtschaftlich sei. Eine Unwirtschaftlichkeit könne er sich bei der Umstellung auf LED-Leuchten nicht erklären.

 

Herr Keune geht von einem Missverständnis aus. Ihm sei mitgeteilt worden, dass die Maßnahme durchgeführt werde, weil sie wirtschaftlich sei.

 

Herr Dr. Ramrath appelliert hinsichtlich der Brachflächenrevitalisierung der Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofes am Hengsteysee dahin, auf oberster Ebene mit der DB Energie GmbH im Dialog mögliche belastende Maßnahmen der Stadt gegenüber der GmbH anzudeuten, sofern dort keine Bereitschaft zu einer kooperativen Lösung bestehe. Eine vom Rat beschlossene Untersuchung der Fläche hinsichtlich des Sanierungsbedarfes werde derzeit durch die DB Energie GmbH verhindert. Seitens der Stadt seien bereits Ersatzflächen für das Umspannwerk angeboten worden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz unterstützt die Idee des Dialoges auf oberster Ebene.

 

Herr Keune teilt mit, dass sich die Stadt im kommenden Monat mit allen Beteiligten, also auch dem RVR und der Bezirksregierung Arnsberg, besprechen werde, um vor den Gesprächen mit der Bahn einen entsprechenden Rückhalt zu haben. 

 

Herr Rudel unterstützt die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath.

Hinsichtlich der Renovierung der Fassade am Verwaltungshochhaus bittet er für den Fall, dass die Maßnahme nicht möglich sei, eine alternative Nutzungsmöglichkeit für die zugesagten 4,5 Mio. Euro Fördermittel zu entwickeln.

 

Herr Keune teilt dazu mit, dass aufgrund dessen, dass es in der letzten Ausschreibung keine verwertbaren Ergebnisse gegeben habe, bereits Alternativen überlegt worden seien. Eine erneute Ausschreibung ergebe keinen Sinn, da es keinen neuen Beteiligtenkreis gebe. Eine gewerkeweise Vergabe beinhalte die Unsicherheit, ob man zu allen Gewerken Angebote erhalte.

Ein Manko sei auch, dass die Fördermittel bis Ende des Jahres 2020 abgerechnet sein müssen. Man befürchte, dass bei einer erneuten Ausschreibung die Maßnahme nicht bis Ende 2020 umzusetzen sei und die Stadt alles alleine zahlen müsste. Dieses Risiko könne man nicht eingehen.

Alternativ werde derzeit ein abgeschichtetes Modell eines PPP-Projektes (Public-private-Partnership = öffentlich-private Partnerschaft) geprüft, bei dem das Gebäude im Eigentum der Stadt bleiben und lediglich eine Dienstleistung in Form der Wartung ausgeschrieben würde. Da dieser Verfahrensweg in NRW erstmalig beschritten würde, möchte sich die Bezirksregierung Arnsberg dazu mit dem Innenministerium NRW abstimmen.

Dieser Verfahrensweg brächte für die Stadt den Vorteil, dass der Förderzeitraum bis Ende des Jahres 2022 ausgeweitet werden könnte. Eine umfassende Ausschreibung sei zwar auch dann erforderlich, aber hinsichtlich des verlängerten Förderzeitraumes unkritisch.

Eine Aufgabe der Sanierung des Verwaltungshochhauses und die Suche nach Ersatzraum müsste auch bis Ende 2020 abgerechnet werden und sei daher wohl nicht umsetzbar.

Für die zugesagte Summe sei es schwierig, alternative förderfähige Maßnahmen zu identifizieren, zu vergeben und umzusetzen, zumal aufgrund der bundesweiten Abarbeitung der KP III-Mittel nicht mit vielen Angeboten auf eine Ausschreibung gerechnet werden könne. 

 

Herr Wisotzki vertritt die Auffassung, dass es in den letzten vier Jahren nicht gelungen sei, zusätzliche Gewerbeflächen zu schaffen. Er gehe davon aus, dass die 1,3 Mio. Euro Fördermittel nicht mehr für die Fläche am Hengsteysee genutzt werden können und möchte wissen, ob an der Fläche Minervastr. 42 eine teil- oder ganzflächige Brachflächenrevitalisierung möglich sei, um die Fördermittel dafür abrufen zu können.

 

Herr Keune teilt dazu mit, dass eine Entwicklung dort derzeit aufgrund bestehender Mietverträge nicht möglich sei.

 

Herr Hentschel  teilt mit, dass das Problem begrenzter Förderzeiträume auch andere Gemeinden betreffe. Seine Fraktion habe in Berlin telefonisch in Erfahrung gebracht, dass über eine Verlängerungsfrist nachgedacht werde. Er regt an, dass sich die Verwaltung mit dem Fördergeber in Verbindung setzen soll.

 

Herr Keune antwortet dazu, dass er diesbezüglich bisher nur negative Signale erhalten habe. Einen Sinneswandel würde er begrüßen. Dieser sollte wegen der Planungssicherheit  möglichst frühzeitig erfolgen.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass es eine entsprechende Verlängerung im Programm „Gute Schule 2020“ gegeben habe. Beim KP III gebe es nichts annähernd Verbindliches.

 

Herr Bald fügt an, dass es eine Initiative des Städtetages gebe, da viele Kommunen Schwierigkeiten bezüglich der Einhaltung von Förderzeiträumen bei Bundesmitteln signalisiert haben.

Bei „Gute Schule 2020“ habe man inzwischen ab Antragstellung 36 Monate Zeit, die Maßnahmen durchzuführen und abzurechnen. Dabei handle es sich allerdings um Landesmittel.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsgesetz, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis. Um den Gesamtkostenrahmen einzuhalten, werden die positiven Kostenveränderungen zugunsten der Maßnahmen mit Kostensteigerungen verwendet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3173&TOLFDNR=280749&selfaction=print