09.05.2019 - 5.4.1 Standortentwicklung Familienbad Hengstey
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz führt in die Vorlage ein, die den Entwicklungsprozess am Hengsteysee anschieben und sichtbar machen soll und nach den Beratungen im Aufsichtsrat der HVG die Variante M vorschlage.
Herr König teilt mit, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität am Vortag die Auffassung vertreten habe, dass die Vorlage inhaltlich vom Sport- und Freizeitausschuss sowie vom Stadtentwicklungsausschuss zu behandeln sei, da es um die inhaltliche Ausgestaltung des Familienbades gehe.
Im Haupt- und Finanzausschuss gehe es um den finanziellen Teil.
Er halte es nicht für in Ordnung, dass der Aufsichtsrat nicht in die weitere Diskussion eingebunden werde, sondern der Gesellschafter der Hagenbad GmbH rund 100.000 Euro laufende Kosten jährlich aufbürde, ohne den Zuschuss zu erhöhen.
Im Aufsichtsrat der HVG seien seines Wissens die Arbeitnehmer eingebunden. Um das Projekt aus deren Sicht nicht zu gefährden, sollte die Entscheidung auf die nächste Aufsichtsratssitzung geschoben werden. Bis dahin würden auch die Entscheidungen der Fachausschüsse vorliegen.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass sich der Aufsichtsrat nach ausführlicher inhaltlicher Diskussion deutlich für die Variante M ausgesprochen habe.
Gewünscht sei dort auch gewesen, dass der Gesellschafter ein klares politisches Signal setze.
Herr Dr. Ramrath stimmt zu, dass nach den jahrelangen Diskussionen über den Freizeitpark Hengsteysee jetzt ein politischer Trendbeschluss gefasst werden sollte, der auch ein klares Signal in die Bürgerschaft sende. Bisher seien eher kleine Schritte wie Sichtschneisen umgesetzt worden. Die Entscheidung des Aufsichtsrates sollte unterstützt werden. Details könnten später in den Fachausschüssen beschlossen werden.
Herr Riechel unterstützt, dass die Politik jetzt eine Richtungsentscheidung treffen müsse. Beim Freizeitbad handle es sich um einen vom Bürger gerne genutzten Baustein im Gesamtkonzept.
Herr Thielmann befürwortet die Entwicklung des Familienbades. Seine Fraktion sehe allerdings den Schwimmponton und den Aussichtsturm kritisch. Hinsichtlich der geplanten Gastronomie samt Übernachtungsmöglichkeit fürchte sie, dass diese nicht ganzjährig zu betreiben sei. Einzelne Radreisende seien im Winter kaum unterwegs und für Gruppen gebe es zu wenig geplante Übernachtungsmöglichkeiten. Auch ein Pächter müsse gefunden werden.
Herr König blickt auf die Haushaltsplanungen 2017/18 zurück, zu denen die Verwaltung vorgeschlagen hatte, das Bad zu schließen. Er begrüße, dass sich inzwischen alle dafür aussprechen würden, das Bad zu entwickeln und dass die Kosten durch die Hagenbad GmbH bzw. die HVG unter Beteiligung der Stadt getragen werden sollen.
Ihm gehe es darum, dass das in den Fachausschüssen zu besprechende Konzept und die Finanzierung dem Aufsichtsrat vor Beschlussfassung durch den Rat bekannt werden.
Aus seiner Sicht gebe es keinen Beschluss des Aufsichtsrates zur Variante M und zur Deckung eigener Mittel.
Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Herr Thielmann schlägt vor, die Beschlussfassung auf den Rat zu verschieben.
Herr Oberbürgermeister Schulz hält dies aus den bereits genannten Gründen für das falsche Signal. Er würde hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen eine enge Begleitung durch den Sport- und Freizeitausschuss sowie den Stadtentwicklungsausschuss zusagen.
Herr Hentschel hält es für sinnvoll, wenn die im Bundestag vertretenen Fraktionen über ihre Abgeordneten versuchen würden, die Hagener Förderanträge besser zu unterstützen.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 um den Satz „Die Ausgestaltung der Maßnahmen wird in den Fachausschüssen begleitet und festgelegt.“ zu ergänzen.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt ergänzend den Passus „nach Vorlage der Planung“ vor.
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung die mit der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M verbundenen Maßnahmen umzusetzen.
Die Ausgestaltung der Maßnahmen wird nach Vorlage der Planung in den Fachausschüssen festgelegt.
2) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
3) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff.2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.
