09.05.2019 - 5.2 Verlagerung des strategischen Beteiligungscontr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet zur Vorlage, dass die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement zur Verortung des Beteiligungsmanagements innerhalb der Verwaltung keine eindeutige Empfehlung abgebe, sondern die drei Varianten Verwaltungsspitze, Finanzdezernat oder dezentral innerhalb der Verwaltung benenne. Als vierte Variante sei ein Outsourcen zum operativen Beteiligungscontrolling möglich. Von den RVR-Kommunen hätten Dortmund, Essen, Duisburg, Mülheim, Bottrop, Hamm und Bochum sowie die Nachbarkommunen Wuppertal und Lüdenscheid das strategische Beteiligungscontrolling am Finanzdezernat angebunden.
Der Informationsfluss mit dem Oberbürgermeister werde sich durch eine Verlagerung in den Vorstandsbereich 2 nicht ändern.
Herr Rudel teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Sie vertrete die Auffassung, dass die derzeitige Zuordnung des strategischen Beteiligungscontrollings zum Vorstandsbereich des Oberbürgermeisters bestehen bleiben solle, auch weil dieser persönlich in vielen Unternehmen an strategischer Stelle sitze. Die in der Vorlage ausgeführte enge Zusammenarbeit mit dem Vorstandsbereich 2 könne beibehalten werden.
Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Rudel an. Seine Fraktion werde ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag stimmen.
