21.03.2019 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker möchte den aktuellen Sachstand zur Bebauung der Haßleyer Insel wissen.
Herr Grothe teilt dazu mit, dass der Bauantrag für das Möbelhaus im letzten Dezember gestellt worden sei und derzeit bearbeitet werde.
Herr Rudel verweist auf die Idee der CDU/FDP-Landesregierung, die Stichwahlen bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten abzuschaffen und die Neueinteilung von Kommunalwahlkreisen zu ermöglichen. Die Landesregierung wolle bei der Ermittlung der Größe auf die Anzahl der Wahlberechtigten abstellen und nicht auf die Anzahl der Einwohner. Dies könnte dazu führen, dass die in Hagen vorgenommene Einteilung dem nicht entspreche. Er möchte wissen, inwieweit die Stadt darauf schon reagiert habe und ob es schon erste Berechnungen gebe.
Herr Funk berichtet, dass man im Moment davon ausgehe, dass bis zur Änderung der gesetzlichen Grundlage die derzeitigen Beschlüsse Bestand hätten. Die Verwaltung habe das Thema im Blick. Sobald abschließende verwertbare Informationen vorlägen, werde man sich mit dem Änderungsbedarf beschäftigen.
Herr König bezieht sich auf einen Presseartikel, dem zu entnehmen gewesen sei, dass ein neu beschafftes Feuerwehrfahrzeug nicht in die vorhandene Feuerwache Halden passe. Dies werde im Artikel mit der nicht vorliegenden Baugenehmigung und der abgesagten Grundsteinlegung in Verbindung gebracht.
Er möchte wissen, ob das Problem absehbar gewesen sei und wer die Kosten für die erforderliche Miethalle in Höhe von 500 Euro monatlich trage.
Herr Oberbürgermeister Schulz führt dazu aus, dass auch bei einer nicht abgesagten Grundsteinlegung die Baugenehmigung noch nicht vorliegen würde und das Feuerwehrgerätehaus noch nicht errichtet sei, sodass auch dann eine vorübergehende alternative Unterbringung des Fahrzeugs erforderlich gewesen wäre.
Die im Artikel genannte Klage sei auch nicht als Folge der abgesagten Grundsteinlegung erhoben worden, sondern umgekehrt die Grundsteinlegung wegen der erhobenen Klage abgesagt.
Herr Reinke bemerkt, dass nach seiner Information zwei Verfahren anhängig seien. Eines davon sei ein Eilantrag, der sich auf einen Baustopp beziehe. Er möchte wissen, ob bekannt sei, wann eine Entscheidung getroffen werde.
Herr Huyeng teilt dazu mit, dass noch nicht bekannt sei, wann es zu einer Terminierung des Oberverwaltungsgerichtes im Normenkontrollverfahren komme.
Über den Bauantrag könne erst dann entschieden werden, wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vorliege.
Herr König bezieht sich auf die Mitteilung der Verwaltung, dass die Kosten für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Restaurant Novy’s aus Mehreinnahmen bei Grundstücksverkäufen bestritten würden. Er hätte dazu gerne nähere Angaben.
Herr Grothe teilt dazu mit, dass beispielsweise an der Emster Straße / Ascherothstraße zwei Grundstücke für 385.000 Euro verkauft worden seien.
Herr Hentschel bezieht sich ebenfalls auf die Kosten für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Restaurant Novy’s. Er gehe davon aus, dass die Maßnahme nicht die geplanten 450.000 Euro koste, sondern letztendlich 500.000 Euro überschreite und möchte wissen, ob dann nachträglich ein Ratsbeschluss eingeholt werden müsse.
Herr König teilt dazu mit, dass laut § 12 der Haushaltssatzung über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung ohne Entscheidung des Rates genehmigt werden können.
Herr Wisotzki wendet sich an Herrn Oberbürgermeister Schulz und fragt, ob er der Auffassung sei, dass der zwischen ihm und der GWG abgeschlossene privatrechtliche Vertrag dem Willen des Rates hinsichtlich der Bürgerbeteiligung zum Bauvorhaben „Block 1“ entspreche.
Er bitte ihn und Dr. Bücker um eine kurze Stellungnahme.
Herr Oberbürgermeister Schulz bejaht dies und führt dazu aus, dass die Bereitschaft der GWG zur Bürgerbeteiligung enthalten sei. Weiterhin sei der Umfang der Bürgerbeteiligung, nämlich die Mitwirkung beim Gestaltungsentwurf der Fassade und der Festlegung der Grünflächennutzung, festgehalten.
Herr Dr. Bücker teilt mit, dass der geschlossene Vertrag vollumfänglich dem entspreche, was er als Ziel erreichen wollte.
