12.12.2019 - 5.16 Planung einer städtischen Grundschule auf dem A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt die Änderungsanträge der Fraktionen Hagen Aktiv (Anlage 1) sowie CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP (Anlage 2) vor.

 

Herr Dr. Geiersbach führt den im Schulausschuss am 03.12.2019 einstimmt getroffenen, geänderten Beschluss aus und erläutert die Hintergründe. Er verweist auf den Prozess der Schulentwicklungsplanung, deren Ergebnis Anfang 2020 erwartet wird. Er ist verwundert darüber, in Erwartung dieser Ergebnisse vorab die Planung für eine weitere Schule voranzutreiben. Aus den sich derzeit abzeichnenden Fakten der Schulentwicklungsplanung ergibt sich hierzu keine Notwendigkeit. Im Bereich Wehringhausen bestehe aufgrund der Anmeldezahlen und der Schülerzahlenentwicklung der vergangenen Jahre kein weiterer Schulbedarf. Die Notwendigkeit einer Schulneuplanung besteht aber im Bereich Mittelstadt. Die Anmeldezahlen für das neue Schuljahr haben gezeigt, dass ein erheblicher Raumbedarf vorliegt, der sich in naher Zukunft auch nicht abschwächen werde. Aufgrund dieser Tatsache habe der Schulausschuss beschlossen, alternativ zum Vorhaben auf dem Areal Block 1 zu prüfen, ob nicht sinnvollerweise im Bereich Innenstadt ein bestehendes Schulgebäude reaktiviert oder eine neue Grundschule errichtet werden kann. Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP greift den Beschluss des Schulausschusses zwar auf, verändere diesen aber maßgeblich, so dass die Prüfung einer weiteren Schule zusätzlich zu dem Neubau der Schule auf dem Areal Block 1 erfolgen soll. Der Schulentwicklungsplan soll nicht abgewartet werden, vielmehr sollen jetzt Fakten geschaffen werden. Auch wenn der Beschluss die Prüfung zusagt, glaubt Herr Dr. Geiersbach nicht an eine positive Entscheidung für eine weitere Grundschule im Bereich Mittelstadt nach dem Bau der Grundschule auf dem Areal Block 1. Weiter führt Herr Dr. Geiersbach zu den verschiedenen Planung aus, die in den vergangenen Monaten für das Areal Block 1 im Gespräch waren.

Er befürchtet, dass die gesamte Entwicklung der Einstieg in ein neues flächendeckendes Finanzierungsmodell für Grundschulen sei, nämlich ein Privat-Public-Partnership. Bisher gab es diese in einer geringen Zahl bei Förderschulen. Seiner Meinung nach bedarf es einer genauen Begründung, weshalb dieser Weg gewählt werden soll. Für den Investor ist die langfristige Absicherung seines Investments sehr attraktiv. Abschließend beantragt er, den Beschluss des Schulausschusses zur Abstimmung zu stellen.

 

Frau Köppen widerspricht Herrn Dr. Geiersbach. Sie ist der Meinung, dass man keine Zeit hat, mit der Schaffung von Grundschulplätzen zu warten. Dies würde auch die Meinung der Lehrerinnen und Lehrer aus Wehringhausen widerspiegeln. Sollte es nicht zu dem geplanten Schulbau auf dem Areal Block 1 kommen, sieht sie auch die Errichtung des Kindergartens als gefährdet an. Beides zusammen an einem Standort zu entwickeln erhöhten ihrer Meinung nach die Bildungschancen der Kinder in hohem Maße.

 

Herr Hentschel stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Geiersbach ausdrücklich zu. Er kritisiert, dass eine einstimmige Fachausschussberatung durch einen Änderungsantrag ausgehebelt werden soll. Er vermutet, dass hierfür die wirtschaftlichen Aspekte des Investors ursächlich sind. Weiter kritisiert er die Geschäftspolitik der GWG. Er plädiert dafür, den Schulentwicklungsplan abzuwarten und anschließend eine kostengünstigere Alternative für einen Schulneubau zu prüfen. Er lobt die Entscheidung des Schulausschusses. Man sei gewählt worden, um die Interessen der Bürger zu vertreten und nicht die Investitionen eines Unternehmens zu schützen. Ein Bürger- oder Schülerinteresse erkennt Herr Hentschel hier nicht.

 

Herr Dr. Ramrath schließt sich den schulfachlichen Ausführungen von Frau Köppen an. Er zeigt sich irritiert, dass, wenn Vorschläge zu einer Realisierung von Kita-Plätzen gemacht werden, Bedenken vorgebracht und Alternativplanungen gefordert werden. Ansonsten kommt die pauschale Forderung, dass mehr geschehen muss. Seiner Meinung nach besteht Einigkeit darüber, dass im Innenstadtbereich der Bedarf nach mindestens einer Grundschule besteht und dass dieser Bedarf gedeckt werden muss.

Das Areal Block 1 ist seiner Meinung nach hervorragend geeignet für ein Bildungszentrum Wehringhausen. Auch wenn hier unterschiedliche Standpunkte bestehen, wird die CDU-Fraktion ihre Idee vorantreiben mit Vehemenz vorantreiben und die Bürger werden dies auch zu bewerten wissen. Hier habe man die Chance, in kurzer Zeit eine Realisierung vornehmen zu können. Er fordert alle Beteiligten auf, die Schelte gegen die GWG zu unterlassen. Die GWG ist ein alteingesessenes, gut aufgestelltes Unternehmen, das ein wichtiger Akteur am Hagener Wohnungsmarkt ist, mit dem die Stadt Hagen gut zusammenarbeitet.

 

Frau Kaufmann führt aus, dass die Anmeldezahlen für das Grundschuljahr 2020/2021 steigen. Dies bezieht sich aber nicht nur auf den Innenstandbereich, sondern auf ganz Hagen. Die Stadt Hagen ist dadurch gezwungen, neuen Schulraum zu schaffen. Weiterhin wird der Kita-Ausbau vorangetrieben, so dass im Jahr 2020 insgesamt elf Kindertagesstätten errichtet werden sollen. Bei den Schulen besteht auch ein gewisser Druck, da die Grundschule verpflichtend für alle Kinder ist. Die Anmeldezahlen bestätigen bisher, dass eine dreizügige Grundschule notwendig sei. Sie plädiert für die Errichtung des Bildungszentrums Wehringhausen.

 

Frau Pfefferer stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Geiersbach zu. Es muss kurzfristig Schulraum im Bereich Mittelstadt geschaffen werden. Eine Entscheidung über einen Standort sollte spätestens im Frühjahr 2020 fallen. Sie führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Meinung sei, dass beide Pläne in die Tat umgesetzt werden können und sollten.

 

Herr Gronwald führt aus, dass vor vier Jahren aufgrund eines Gutachtens die Grundschule Spielbrink geschlossen wurde. Die neuen Entwicklungen ergeben aber, dass neue Grundschulen dringend benötigt werden. Man müsse bedenken, dass man keinen Einfluss auf die Ansiedlung von Familien habe. Trotzdem müssen aufgrund der Schulpflicht genügend Grundschulplätze vorgehalten werden. Er betont, dass grundsätzlich kurze, fußläufige Wege zu Schulen auch unter Klimagesichtspunkten vorteilhaft sind, da die Kinder dann nicht mit dem Auto zur Schule gefahren werden müssen. Er plädiert dafür, auf dem Areal Block 1 eine Kindertagesstätte und eine Grundschule zu errichten. Darüber hinaus sollte auch über weitere Standorte gesprochen werden. Auch aufgrund der vielen Neubauten von Kindertagesstätten ist zu erwarten, dass viele neue Grundschulplätze benötigt werden.

 

Herr Strüwer betont, dass die Kinder, für die neue Kita-Plätze geschaffen werden müssen, in ein paar Jahren einen Grundschulplatz benötigen. Man muss sich darüber Gedanken machen, wo man die Kinder in den Grundschulen unterbringt. Er ist verwundert darüber, dass man hier eine einzigartige Möglichkeit hat, eine Kindertagesstätte mit OGS-Plätzen, eine Grundschule und unter Umständen ein Lehrschwimmbecken zu schaffen. Trotzdem werden Gründe dafür gesucht, dies zu verhindern. Auch wenn die Schulentwicklungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, weiß man aufgrund des demografischen Wandels, dass Grundschulplätze benötigt werden. Er glaubt, dass es fatal wäre, diese Chance nicht zu nutzen. Er betont, dass es heute nicht darum geht, eine Realisierungsentscheidung zu treffen, sondern lediglich, eine Prüfung anzustoßen. Anschließend entscheidet sich der Rat erst dafür oder dagegen.

 

Herr Rudel ist grundsätzlich darüber erfreut, dass die Bildung mittlerweile so in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt ist. Er zeigt sich aber über die Argumentation der CDU-Fraktion und von Frau Kaufmann verwundert. Er kritisiert, dass die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung mit einer Entscheidung für das Bildungszentrum Wehringhausen heute vorweggenommen werden sollen. Er führt aus, dass, entgegen der Aussagen von Frau Köppen, die Lehrerinnen und Lehrer aus Wehringhausen nicht schnellstmöglich neue Schulgebäude fordern.

Weiter möchte er wissen, ob wirklich alle möglichen Varianten des Schulneubaus geprüft werden, also auch, dass die Stadt Hagen selbst auf dem Grundstück, ohne die GWG, diese Schule errichten könnte. Weiter möchte er wissen, wie die Fachverwaltung zu dem Schluss kommt, dass genau an diesem Standort eine dreizügige Schule notwendig sei, ohne dass der Schulentwicklungsplan fertiggestellt ist. Er wünscht sich, dass die Fraktionen im Vorfeld mit in die Entscheidungsfindungen eingebunden werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass jede Option mit der GWG besprochen und geprüft wird.

 

Herr Hentschel glaubt nicht daran, dass realistischerweise geprüft wird, ob ein Neubau einer Grundschule durch die Stadt Hagen selbst wirtschaftlich vorteilhaft wäre. Er kann sich nicht vorstellen, dass die GWG der Stadt Hagen das entsprechende Grundstück verkaufen wird. Seiner Meinung nach gibt es keine sicherere Einkommensquelle für ein Unternehmen, als über 25 oder 30 Jahre ein Schulgebäude an eine Kommune zu vermieten. Weiterhin möchte Herr Hentschel wissen, ob und wenn ja, welche Alternativflächen für einen Schulneubau geprüft wurden. Er wünscht sich das gleiche Engagement der CDU-Fraktion für die Unterstützung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH, die, im Gegensatz zur GWG, eine städtische Tochter ist.

 

Frau Neuhaus gibt zu bedenken, dass die die Realisierung dieses Projektes mindestens zwei Jahre benötigt. Weiterhin sei klar, dass auch der Hagener Süden zusätzlichen Schulraum benötigt. Sie bittet darum, ein ähnliches Engagement bei den dortigen Entwicklungen an den Tag zu legen.

 

Herr Sondermeyer warnt eindringlich davor, dieses Projekt in Form eines Privat-Public-Partnership umzusetzen. Er kritisiert, dass die GWG als Vertragspartner in Betracht kommt, da seiner Meinung nach allgemein bekannt sei, wie diese mit ihren Mietern umgehe.

 

Herr Klinkert führt aus, dass die GWG eine genossenschaftliche Gesellschaft ist, bei der viele Hagener Bürger Teilhaber sind. Man sollte diese Genossenschaft nicht mit privat agierenden Investoren vergleichen. Er glaubt, dass die GWG ein fairer Partner sein wird und plädiert dafür, die entsprechenden Gespräche abzuwarten.

 

Herr Wisotzki kritisiert, dass der Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP nicht ernst gemeint sei und der geforderte Prüfauftrag ins Leere laufen wird. Die Verwaltung sollte nicht mit Prüfaufträgen belastet werden, bei denen das Ergebnis im Vorfeld schon bekannt sei.

 

Herr Röspel führt aus, dass die CDU-Fraktion mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einen wichtigen Entwicklungsimpuls für Wehringhausen setzen wollte. Er betont, dass die GWG in Hagen ein wichtiger Akteur auf dem Wohnungsmarkt ist. Er hofft auf eine zügige Beschlussfassung.

 

Herr Reinke bezieht aus Sicht des Jugendhilfeausschusses Stellung. Die Aufstockung von den ursprünglich geplanten sechs auf nunmehr acht Gruppen in der Kindertageseinrichtung auf dem Areal Block 1 zeigt, wie dringend der Bedarf nach Plätzen in Wehringhausen ist. An mehreren Stellen wird mittlerweile mit Investoren zusammengearbeitet. Er führt aus, dass an verschiedenen Standorten Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zusammen errichtet wurden und er plädiert dafür, dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP zuzustimmen.

 

Herr Strüwer konkretisiert, dass die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP das Projekt auf dem Areal Block 1 realisieren möchten. Dies solle aber nicht um jeden Preis geschehen. Letztendlich entscheidet der Rat über die umzusetzende Planung. Er stellt klar, dass nur eine begrenzte Zahl an freien Grundstücken in Hagen existieren und man sich nicht immer den optimalen Ort für ein solches Projekt aussuchen könne. Hier besteht eine einmalige Chance auf die Nutzung eines Grundstückes in einem Gebiet, in dem es sozialräumlich geboten sei, ein solches Projekt zu verwirklichen. Er lobt die bisher gute Zusammenarbeit mit privaten Investoren, die ihr Fachwissen und ihre Unterstützung bereitstellen.

 

Herr Rudel führt an, dass er seit über 25 Jahren Mitglied der GWG ist und auch dem Genossenschaftsmodell grundsätzlich positiv gegenübersteht. Er kritisiert, dass die Verwaltung eine Vorlage mit einer Planung verfasst hat, bei der die messbare Grundlage fehlt und daher nicht sauber argumentiert. Er zeigt sich verwundert, dass hier so schnell eine Entscheidung getroffen werden muss und der Rat nicht auf die Veröffentlichung des Schulentwicklungsplans im Frühjahr 2020 warten kann. Sollte eine Entscheidung heute notwendig sein, bittet er nachdrücklich darum, die Grundlagen der Planung zu erfahren. Die Eilbedürftigkeit konnte bisher von der Verwaltung nicht erläutert werden.

 

Herr Thielmann stellt einen Geschäftsordnungsantrag gem. § 15 Abs. 2 lit. c) GeschO auf Abschluss der Aussprache.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Thielmann abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

15

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

6

 

Hagen Aktiv

3

1

 

Die Linke

 

3

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

30

Dagegen:

27

Enthaltungen:

0

 

 

Der Geschäftsordnungsantrag wurde mit Mehrheit beschlossen.

 

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Beschluss:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Gespräche mit der GWG die Planung einschließlich der Finanzierung für eine Grundschule auf dem Areal Block 1 zu konkretisieren und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen. Dabei ist auch die Möglichkeit eines integrierten oder angebauten Lehrschwimmbeckens zu prüfen und die möglichen Mehrkosten (Miete und Nebenkosten) sowie die zu erwartenden Bedarfe (ortsnahe Schülerzahlen) darzustellen.

 

3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, parallel zur Schulentwicklungsplanung zu prüfen, ob zusätzlich zur Grundschule auf dem Areal von Block 1 die Reaktivierung von ehemaligen Schulgebäuden oder der Erwerb eines Grundstückes im Innenstadtbereich und die Errichtung eins Schulgebäudes auf eigene Kosten geboten ist.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Entwürfe zur Planung einer städtischen Grundschule sowie gegebenenfalls die Ergebnisse der Prüfungsaufträge aus dem Beschluss des Schulausschusses vom 03. Dezember 2019 (Einrichtung eines Lehrschwimmbeckens, Erwerb eines Grundstücks im Innenstadtbereich) der Bevölkerung in einer Bürgerversammlung detailliert vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

15

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

2

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

36

Dagegen:

21

Enthaltungen:

0

 

 

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