12.12.2019 - 5.25 Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen das Vorhaben in der jetzigen Form begrüßt und hofft auf eine einvernehmliche Lösung. Er lobt die frühzeitige Diskussion um das Projekt und insbesondere die frühe Einbindung der Politik durch die HAGENagentur. Obwohl der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität den Beschluss einstimmig beschlossen hat, wurde im Vorfeld der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses deutlich, dass die benachbarte Bürgerschaft große Vorbehalte gegen das Vorhaben hat. Daher habe man den Antrag der Fraktion Die Linke. im Stadtentwicklungsschuss unterstützt, das Bebauungsplanverfahren auf ein Normalverfahren umzustellen. Dies wurde mit Mehrheit abgelehnt. Er weist darauf hin, dass es seiner Fraktion nicht um eine Verzögerung geht, aber die Wahl des Verfahrens gem. § 13 a Baugesetzbuch äußerst problematisch sei. Die darin geforderten Anforderungen werden durch die zu bebauende Fläche nicht erfüllt. Weiter weist er auf Rechtsprechungen hin, die sich mit der Anwendung von Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch beschäftigen. Diese machen den Bebauungsplan bei einem heutigen Beschluss angreifbar. Weiter führt er aus, dass der neue Bebauungsplan Teile eines Landschaftsschutzgebietes überplane. Seiner Meinung nach sei es paradox, wenn ein Bebauungsplan zur Innenentwicklung ein Landschaftsschutzgebiet überplanen soll.

Herr Panzer führt aus, dass das beschleunigte Verfahrens gem. § 13 a Baugesetzbuch immer zwei Vorteile habe. Das Verfahren würde beschleunigt durch einen Verzicht auf die Durchführung einer Umweltprüfung sowie durch die Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahren. Beides sei in diesem Fall aber entweder schon zugesagt oder leichthin durchführbar. Herr Panzer findet es bedenklich, dass die Verwaltung trotzdem am geplanten Verfahren festhalten möchte. Die Verwaltung begründe dies damit, dass ein Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes und dies eine Änderung des Regionalplanes nach sich ziehen würde. Er schlägt vor, die Maßnahme entweder als 1. Lesung zu beschließen oder eine Umstellung auf ein Normalverfahren durchzuführen.

 

Herr Keune kann die Bedenken von Herrn Panzer nicht nachvollziehen. Bei dieser Fläche handelt es sich nicht um eine Fläche des Außenbereichs, da ein Bebauungsplan existiert und sich beide Tatsachen ausschließen. Er betont, dass der bisherige Bebauungsplan lediglich inaktiv sei. Dieser werde durch eine Neufassung wieder aktiviert. Er begründet weiter, weshalb es sich hierbei um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt. Er schlägt vor, diesen Sachverhalt nochmals zu prüfen. Das Verfahren sollte aber vorerst weitergeführt werden. Falls eine Prüfung zu einem anderen Ergebnis führt, könne im Rahmen einer zweiten Offenlage eine Heilung erfolgen. In diesem Falle hätte man dann ein zweistufiges Bürgerverfahren. Herr Keune bittet darum, heute über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zu beschließen. Darin sollen die Bürgermeinungen strukturiert erfasst werden. Er bietet an, eine Bürgerversammlung im Vorfeld der Offenlage einzuberufen und die unter einem zusätzlichen, neu formulierten Beschlusspunkt c) mit folgendem Text zu beschließen: „Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit führt die Verwaltung vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eine Bürgerversammlung durch.

 

Herr Klinkert schließt sich den Ausführungen von Herrn Panzer an und erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv der Beschlussvorlage nicht zustimmen wird. Die angebotene freiwillige Bürgerversammlung verpflichtet die Verwaltung zu keinen Handlungen. Herr Klinkert fordert, dass die Verwaltung zusagt, die Bedenken genauso wie in einem offiziellen Verfahren, ernst zu nehmen. Er sieht die Beschleunigung des Verfahren, zu der es durch die Anwendung des § 13 a Baugesetzbuchs kommen soll, in diesem Fall nicht.

 

Herr Klepper führt aus, dass es sich bei den Planungen um die Erweiterung eines in Hagen ansässigen Unternehmens an einem vorhandenen Standort handelt. Hier sollen Arbeitsplätze geschaffen und für die Stadt Hagen Gewerbesteuern generiert werden. In der Planung sei ein sehr innovatives, ökologisch sinnvolles und klimaschonendes Verfahren gewählt worden, um das Gewerbe zu erweitern. Der Ausgleich dafür findet auf eigenen Grundstück statt und wird in doppeltem Maße kompensiert. Dieses Projekt soll als Vorbild für andere Bauprojekte genutzt werden. In der Bezirksvertretung Nord wurden die Anwohner über die Pläne ausgiebig informiert und diese hatten dort schon die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Weiter hat die Verwaltung eine Bürgerversammlung vor der Offenlegung zugesagt. Die CDU-Fraktion ist sich sicher, dass in diesem Verfahren eine Kompromisslösung gefunden werden kann.

 

Herr König schließt sich den Ausführungen von Herrn Klepper an und erklärt, dass die SPD-Fraktion die Erweiterung des Beschlussvorschlages begrüßt. Eine Beschleunigung durch ein Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch ist seiner Ansicht nach auch im Falle eines zweistufigen Verfahrens gegeben, da nicht eingeschätzt werden kann, wann eine Änderung des Regionalplans, welche in einem Normalverfahren notwendig wäre, erfolgen wird.

 

Herr Sondermeyer kritisiert die Unverbindlichkeit einer freiwilligen Bürgerbeteiligung. Er würde sich wünschen, dass Planer und Investoren vor einem Planungsverfahren auf die Bürger zu gehen, um so Konfliktpotenziale frühzeitig zu identifizieren und aufzulösen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Panzer an. Er kritisiert, dass von vielen Fraktionen regelmäßig ein Verzicht auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mitgetragen wird. Er bittet ebenfalls, in 1. Lesung zu beraten.

 

Herr Kohaupt regt an, dass die in der Bürgerversammlung vorgebrachten Anregungen und Bedenken protokolliert und so in das Verfahren mit eingebracht werden. Seiner Meinung nach sei dies im Sinne aller Beteiligten.

 

Herr Schmidt zeigt sich über die Ablehnung von Unternehmen, insbesondere wenn diese Arbeitsplätze in Hagen schaffen wollen, äußerst überrascht. Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen werde der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Herr Romberg weist darauf hin, dass das Baurecht über die Gestaltung eines Bauvorhabens entscheidet. Bürgermeinungen können dort mit einfließen, aber eine Entscheidung wird immer aufgrund einer Rechtsgrundlage getroffen.

 

Herr Hentschel unterstützt die Anregung von Herrn Kohaupt und bittet dies in den Beschlussvorschlag einzubauen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf 1. Lesung abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

 

15

 

CDU

 

20

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

2

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

13

Dagegen:

43

Enthaltungen:

0

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße - Verfahren nach § 13a BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gemäß § 13 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in diesem Bebauungsplanverfahren auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird.

 

Zu c)

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit führt die Verwaltung vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eine Bürgerversammlung durch. Diese wird protokolliert und im Rahmen der weiteren Bearbeitung mit in die Abwägung gegeben.

 

Zu d)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße - Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 31.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 31.10.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets finden sich entlang der Hagener Straße Sondergebiete mit der Nutzung Verwaltung. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenrückhaltebecken die Grenze. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 18.568 qm.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 680, 737 und 793.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt: 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

15

 

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

6

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

 

3

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

7

Enthaltungen:

6

 

 

Herr Meier hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3162&TOLFDNR=291645&selfaction=print