12.12.2019 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr S. berichtet, dass zu dem Bauvorhaben des Investors in der Knippschildstraße in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 11.12.2019 für ihn überraschend eine Bürgerversammlung angekündigt wurde, da die Anwohner mit in das Verfahren einbezogen werden sollen. Er möchte wissen, weshalb trotzdem von der Stadt Hagen ein Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch eingeleitet werden soll.

 

Herr Keune erklärt, dass durch den heute zu treffenden Offenlagebeschluss ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingeleitet wird. Seiner Ansicht nach ist es notwendig, ein strukturiertes Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Alle Bedenken sollen offen vorgetragen werden können und anschließend von der Verwaltung geprüft werden. Sollte es dazu kommen, dass den Bedenken stattgegeben wird, folgt ein zweites Offenlageverfahren und eine erneute Bürgerbeteiligung. Daher ist aus seiner Sicht eine vorzeitige Bürgerbeteiligung und ein Vollverfahren nicht erforderlich. Auf ein Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch sollte aus dem Grund nicht verzichtet werden, da hierbei eine Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgen kann. Bei einer anderen Verfahrensart müsste mit dem gesamten Bebauungsplanverfahren auf die Änderung des Regionalplans gewartet werden und die Investitionen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen würde sich für eine lange Zeit verzögern. Er betont, dass dies aber nicht zu Lasten der Bürgerschaft gehen wird.

 

Herr S. befürchtet, dass es durch die Entscheidung des Rates zum Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Knippschildstraße zu einer massiven Beeinträchtigung der Anwohner kommen wird. Er möchte wissen, weshalb es im Vorfeld keinen Ortstermin mit den politischen Vertretern gegeben hat. Er kritisiert, dass allein aufgrund der Präsentation des Investors eine Entscheidung getroffen werden soll.

 

Herr Keune erklärt, dass Ortstermine in solchen Verfahren unüblich sind. Sollten die Mitglieder des Rates einen Ortstermin wünschen, würde dieser selbstverständlich organisiert werden.

 

Frau S. möchte wissen, wie das geplante Gewerbegebiet Knippschildstraße mit dem ausgerufenen Klimanotstand vereinbart werden. Dort soll eine Überbauung eines Landschaftsschutzgebietes erfolgen und lediglich minimale Grünflächen geschaffen sowie eine geringe Zahl an Bäumen gepflanzt werden.

 

Herr Keune erklärt, dass auch klimarelevante Maßnahmen immer einem Abwägungsprozess unterliegen. Seiner Ansicht nach muss es unstrittig sein, dass für ortansässige Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Daher muss man abwägen, ob im Außenbereich komplett neue Flächen erschlossen und zur Verfügung gestellt oder Möglichkeiten im Ansiedlungsbereich des Betriebes geschaffen werden sollen, soweit diese umweltverträglich sind. Er erkennt an, dass die Anwohner durch die Baumaßnahmen durchaus betroffen sein werden.

 

Herr O. möchte wissen, welche Maßnahmen Herr Oberbürgermeister Schulz ergreifen wird, da aktuell immer noch fehlerhafte Bescheide bezüglich der Kosten der Unterkunft erstellt werden und rückwirkend bei Betroffenen seit 01.09.2019 noch keine Anpassung der angemessenen Kaltmiete erfolgt sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf das verabschiedete Schlüssige Konzept zu den angemessenen Kosten der Unterkunft, wonach sich die anzuerkennenden Mietpreise orientieren. Dies ist für die zukünftige Bewilligung der Kosten der Unterkunft verbindlich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt eine weitere Frage von Herrn O. nicht zu, da diese in der Vergangenheit schon mehrfach gestellt wurde.

 

Herr J. hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord erfahren, dass die Baustellentätigkeiten des Bauvorhabens Knippschildstraße bis zu zehn Jahre dauern können. Er möchte wissen, wie der Schutz der Anwohner vor übermäßigen Emissionen jeglicher Art sichergestellt werden soll.

 

Herr Keune erklärt, dass die ansässige Firma geplant hat, die Baumaßnahmen in mehreren Abschnitten umzusetzen. Die Abläufe liegen in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Eine Dauerbaustelle über zehn Jahre ist hier nicht zu erwarten.

 

Frau P. fragt, weshalb es den Anwohnern in der Vergangenheit nicht ermöglicht wurde, die jetzt verkauften und zur Bebauung anstehenden Grundstücke in der Knippschildstraße zu erwerben. Anfragen wurden von der Verwaltung bisher immer abschlägig beschieden, da es sich laut Flächennutzungsplan um Ausgleichsflächen und Grabeland handele. Sie möchte wissen, weshalb diese Normen jetzt nicht mehr gelten und daher dem Investor die Grundstücken angeboten wurden.

 

Herr Keune führt aus, dass es für das Gebiet einen gültigen Bebauungsplan gibt, der eine entsprechende Bebauung vorsieht. Bei solchen in Frage stehenden Flächen mit Baurechten wäre es eine falsche Liegenschaftspolitik, einzelnen Grundstücke daraus zu veräußern. Diese Grundsatzentscheidung ist unabhängig von dem einzelnen Bauprojekt zu betrachten.

 

Frau P. korrigiert, dass ihrer Kenntnis nach das Grundstück weiterhin als erhaltenswürdige Ausgleichsfläche ausgewiesen sei. Weiterhin sei dieses Grundstück nicht von dem Investor angefragt, sondern von der Verwaltung angeboten worden.

 

Herr Keune regt an, diese und andere Fragen ausführlich in der entsprechenden Bürgerversammlung am Plan zu besprechen. In diesem Fall gilt der rechtskräftige Bebauungsplan nicht nur für die Bau- sondern auch für die Ausgleichsflächen, so dass nicht möglich gewesen sei, einzelne Grundstücke daraus zu verkaufen.

 

Frau P. möchte weiterhin wissen, ob dem Investor Alternativflächen angeboten wurden.

 

Herr Keune teilt mit, dass der Investor den vorhandenen Standort erweitern und aus betrieblicher Sicht keine zusätzlichen Wege zwischen Produktionsstätten in Kauf nehmen wollte.

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