14.11.2019 - 5.7 Übertragung der Bewirtschaftung von Sportanlage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass eine Übertragung der Bewirtschaftung von Sportplätzen in die volle Verantwortung von Vereinen nur bei Sportstätten möglich ist, die nicht Teil des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Sportstätten sind. Der Beschluss der Vorlage „Pakt mit dem Hagener Sport“ zu Punkt 3 (Vorlage 0489/2009) wird entsprechend aufgehoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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