14.11.2019 - 5.4 Satzung zur Vergabe des Bürgerpreises der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel führt den Ergänzungsantrag aus und begründet diesen. Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, dass jeder Einwohner und jede Einwohnerin mit ihrem Antrag direkt und nicht ausschließlich über den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften in die Preisauswahl kommt. Jeder Antrag sollte berücksichtigt werden können. Weiter erläutert er die Ausschließungsgründe. Herr Rudel erklärt, dass man sich dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP anschließe und deren Inhalte gerne mitbeschließen kann. Er ergänzt noch, dass im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden des Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften der Stellvertreter die Vergabe übernehmen soll.

 

Herr Dr. Bücker erklärt, dass der Weg der Anträge über den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften gehen sollte, damit dieser in seinem Stellenwert gefördert wird. Er kann sich vorstellen, dass Anträge, die auf anderem Wege bei der Stadtverwaltung eingereicht werden, an den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften zur Entscheidung weitergeleitet werden.

 

Herr Hentschel kritisiert, dass seiner Meinung nach die Akzeptanz des Preises fehle. In den vergangenen fünf Jahren habe es lediglich neun Anregungen gegeben, die es in die Auswahl zum Bürgerpreis geschafft hätten. Er fordert, dass der Bürgerpreis grundsätzlich vom Oberbürgermeister oder von seinem Stellvertreter übergeben wird.

 

Herr Schmidt erklärt, dass der Sinn des Preises sei, das Engagement bei den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern, sich um das Gemeinwohl und das Fortkommen der Stadt Hagen Gedanken zu machen. Daher sollten alle Vorschläge berücksichtigt werden, die bei der Stadt Hagen eingehen und nicht nur diejenigen, die in den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften eingebracht werden. Einer Verleihung durch den Oberbürgermeister und die vorher schon genannte Vertreterregelung stimmt er ausdrücklich zu.

 

Herr Riechel regt an, dass in der Satzung festgehalten wird, dass die Vergabeentscheidung in der Ratssitzung erfolgt, die auf die Festlegung im Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften folgt und nicht erst am Jahresende.

 

Herr Hentschel bittet darum, den gemeinsamen Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen in seiner Ursprungsform abzustimmen und nicht in der verschränkten mit den Anregungen von den Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert ausführlich die Reihenfolge und Inhalte der Abstimmungen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung zur Vergabe des Bürgerpreises der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0852/2019 ist, mit den folgenden Änderungen:

 

1. § 1 (1) der Satzung wird geändert zu: Der Rat der Stadt Hagen stiftet den Bürgerpreis Hagen für Einwohnerinnen und Einwohner, die der Stadt Hagen in Angelegenheiten der Gemeinde eigene positive Anregungen und Ideen zugeleitet haben.

 

2. § 1 (2) wird gestrichen.

 

3. § 3 (korrigiert zu § 4) (3) der Satzung wird geändert zu: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Hagen hat das Recht, der Stadt Hagen neue, eigene, positive Anregungen und Ideen zuzuleiten, deren Inhalte zu einer Würdigung mit dem Bürgerpreis führen können. Hiervon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hagener Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe sowie Mandatsträger und sachkundige Bürger in den politischen Gremien der Stadt.

 

4. § 4 (korrigiert zu § 5) (2) der Satzung wird geändert zu: Der Rat der Stadt Hagen bestimmt in der jeweils folgenden Ratssitzung die Preisträgerin oder den Preisträger des Bürgerpreises Hagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

 

5. § 5 (korrigiert zu § 6) wird geändert zu: Der Bürgerpreis Hagen wird der Preisträgerin oder dem Preisträger von dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin bzw. im Verhinderungsfall von seiner oder ihrer Stellvertretung sowie dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses bzw. im Verhinderungsfall von seiner oder ihrer Stellvertretung in feierlichem Rahmen verliehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Mit Mehrheit beschlossen bei 3 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen