14.11.2019 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr P. erklärt, dass in den letzten Jahren immer wieder der Ausdruck „der Windenergie substanziellen Raum verschaffen bemüht wurde. Er ist der Ansicht, dass bisher nicht genau beziffert werden kann, wie viel Fläche oder wie viele Anlagen nötig sind, damit die Stadt Hagen der Forderung nach ausreichend substanziellem Raum nachkommt. Bisher gibt es zehn Windenergieanlagen auf Hagener Stadtgebiet. Daher möchte er wissen, wie in dieser Sache eine Entscheidung getroffen werden kann, obwohl gar nicht bekannt ist, wie viel Fläche oder Windenergieanlagen benötigt werden. Weiter möchte er wissen, wie viel Fläche bzw. wie viele Anlagen in Hagen zusätzlich geschaffen werden müssen, um für Windenergie genügend substanziellen Raum zu schaffen.

 

Herr Keune erklärt, dass die Frage, wie mit der Windenergie umgegangen werden soll, neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch eine Frage der politischen Entscheidungen sei. Ihm ist bewusst, dass zu dieser Thematik unterschiedliche Meinungen existieren. Er bietet den Bürgern an, vor der Ratssitzung am 28.11.2019 zu einem Termin mit ihm und Mitarbeitern der Stadtverwaltung einzuladen. Dort sollen die Fragen ausführlich erörtert werden können.

 

Herr P. dankt für das Angebot und nimmt dies gerne an.

 

Frau W. berichtet, dass die nur 286 m von ihrem Wohnhaus entfernte 100 m hohe Windenergieanlage nachts regelmäßig den ihr zugesicherten Lärmwert von 45 dB (A) überschreite. Die Emissionsschutzbehörde habe einen Wert von über 57 dB (A) gemessen. Die Geräuschspitzen liegen wiederkehrend bei dem achtfachen des Lärmwertes. In Relation stehen neue 200 m hohe Anlagen weitaus näher zu Einzelhäusern als die bisherigen Anlagen. Sie zweifelt an, dass die vorgegebenen Werte ohne Geräuschspitzen eingehalten werden können. Weiter berichtet sie, dass die Verwaltung einen Abstand zu 400 m zu Einzelhäusern plane. Dies bedeute bei den beantragten 200 m hohen Anlagen am Rafflenbeuler Kopf lediglich den minimalen von den Gerichten zugestandenen Abstand der zweifachen Höhe. Die optische Bedrängung sei aufgrund der Größe und Fernwirkung noch viel größer als bei bisherigen Anlagen. Sie möchte wissen, welche Handhabe die Stadt Hagen hat, um die Bürger vor derart massiven Bedrängungen zu schützen. Sie befürchtet, dass der Schutz vieler Anwohner hinter den Interessen von Investoren zurückstehen muss. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau K. möchte wissen, wie in der Windkraftplanung im Rahmen des 4. Bundes-Immissionsschutzgesetzes die im Jahr 2018 veröffentlichten Richtlinien zum Lärmschutz der Weltgesundheitsorganisation berücksichtigt werden. Weiter erklärt sie, dass die genaue Positionierung der in den Genehmigungsanträgen avisierten Windkraftanlagen nicht öffentlich gemacht wurde. Weiter sei die Möglichkeit der Äußerung von Bedenken oder des gerichtlichen Einspruchs nur für betroffene Bürger möglich. Sie möchte wissen, wie dieser Widerspruch im Sinne der geforderten frühen Bürgerbeteiligung im Windkraftausbau gelöst werden soll. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau W. berichtet, dass im Frühjahr und im Spätherbst tausende Kraniche über die Selbecke und den Eilper Berg ziehen. Sie habe sich von dem Leiter der Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen bestätigen lassen, dass es sich hierbei um die Flugroute der Kraniche handelt. Sie möchte wissen, ob während der Zeit der Flüge die Rotoren abgestellt werden. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Herr W. spricht den negativen Einfluss auf die Gesundheit durch Infraschall und Körperschall an. Ebenso gebe es eine Störung des Wohlbefindens durch das Blinken der Flugsicherungsbeleuchtung an den Flügelspitzen von Windenergieanlagen. Daher möchte er wissen, ob die geplanten Anlagen so konstruiert sind, dass sie den Körperschall entkoppeln und ob es eine Automatik gebe, so dass sich die Beleuchtung nur bei in der Nähe befindlichen Flugkörpern einschaltet. Er bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau H. möchte wissen, ob bei den in Planung befindlichen Windrädern für das 30 m tiefe Fundament Sprengungen im Fels vorgenommen werden müssen und wer die Kosten bei eventuellen Schäden trägt, die dadurch verursacht werden. Weiter fragt sie, wie stark die Lärmbelästigung für die Bevölkerung in Eilpe und am Rafflenbeul durch die Betriebsgeräusche der sich drehenden Flügel, insbesondere nachts, sein wird. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Herr L. ist überrascht von den beschriebenen Planungen, da er als betroffener Bürger bisher hiervon nichts mitbekommen habe. Er möchte wissen, ob eine Bürgerbeteiligung geplant ist bzw. weshalb es diese noch nicht gegeben habe. Er führt weiter aus, dass in der Ratsvorlage zur Änderung des bestehenden Ratsbeschlusses bezüglich der Mindestabstände und der Höhenbegrenzung immer wieder von zu wenig substanziellem Raum gesprochen werde. Es sei nirgendwo festgelegt, wie viel kommunale Fläche für Windenergieanlagen freigegeben werden müssen. Daher fragt er sich, weshalb überhaupt neue Anlagen gebaut werden müssen. Er bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Herr Keune erklärt zur Thematik substanzieller Raum, dass man vom Gericht zur heutigen Vorlage den Hinweis erhalten habe, die vorhandenen 10 Windenergieanalgen seien nicht für eine Schaffung von substanziellem Raum ausreichend. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass dies die Frage, wie viele Anlagen notwendig sind, nicht beantwortet. Er bietet an, sich über die planungsrechtlichen Fragen direkt auszutauschen. Die Verfahrensfragen werden schriftlich beantwortet. Er kündigt an, dass in der nächsten Ratssitzung  eine Entscheidungsvorlage zu der Thematik Windenergie beraten wird.

 

Herr H. möchte wissen, wie viel Schlagschattenwurf den Anwohnern zugemutet werden soll und ob eine Abschaltautomatik vorgesehen sein wird. Er bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau P. möchte wissen, welcher Abstand bei den geplanten zwei Windenergieanlagen im Bereich Rafflenbeul und Eilpe zu den nächsten Wohnhäusern eingehalten werden soll. Im Hinblick auf die Zerstörung der Natur fragt sie weiter nach, wie viele Bäume für den Bau der Anlagen gefällt werden müssen. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Herr S. erklärt, dass man immer wieder von Havarien bei Windenergieanlagen höre. Dabei fallen Einzelteile bei hoher Geschwindigkeit von den Anlagen ab oder es kommt zu Eiswurf. Er fragt, ob die Bereiche um die Anlagen weitreichend abgesperrt werden, damit Spaziergänger im Wald nicht gefährdet werden. Weiter möchte er wissen, welche Flächen in Hagen zur Naherholung ausgewiesen werden, die gefahrenfrei und zur Erholung genutzt werden können. Er bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau S. teilt mit, dass im Bereich Hagen und Rafflenbeul zwei 215 m hohe Windenergieanlagen in Planung sind. Sie möchte wissen, ob und in welchem Radius die Raumnutzungsanalysen, die mit dem Schwarzstorch und dem Rotmilan nur zwei Tierarten enthalten, geprüft werden. Sie glaubt, dass man hier von einer Zerstörung der Landschaft und des Lebensraums von vielen Tieren sprechen kann. Sie fragt daher weiter nach, wie viele Straßen erweitert und neu gebaut werden müssen, damit die Bauarbeiten für die Anlagen durchgeführt werden können und wie die genaue Streckenplanung aussieht. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau K. erklärt, dass es bei Windenergieanlagen immer wieder zu Bränden käme. Sie mache sich Sorgen, dass diese bei den trockenen Sommern Waldbrände verursachen könnten. Daher fragt sie, ob die geplanten Anlagen mit einem Selbstlöschmechanismus ausgestattet sind, der auch bei einem Blitzschlag wirkt. Weiter möchte sie wissen, wie viele Kubikmeter Beton als Fundament für die geplanten Windenergieanlagen benötigt werden und wie sich die Flächenversiegelung von 350 m2 pro Windenergieanlage mit der Lage in einem Wasserschutzgebiet verträgt. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau K. möchte wissen, auf welcher Grundlage die Abstände von 1000 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen, die von der Bundesregierung beschlossen werden sollen, unterschritten werden. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Frau L. möchte wissen, was dagegen unternommen wird, dass die Qualität des Sauerlandes als Habitat vieler schützenswerter Tiere durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldflächen verschlechtert wird. Weiter erklärt sie, dass viele Fledermäuse, Vögel und Insekten täglich durch bestehende Windenergieanlagen getötet werden und sich die Zahl derer mit der wachsenden Anzahl von Windrädern noch erhöhe. Daher möchte Sie wissen, welchen Stellenwert der Tier- und Artenschutz, der Landschaftsschutz, der Naturschutz, die Naherholung, die Erhaltung von Flora und Fauna und die Bürgergesundheit für die Stadt Hagen habe. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

 

Herr Dr. Ramrath regt an, dass die Fragen und Bedenken der anwesenden Bürgerinnen und Bürger in die politische Beratung in gebündelter Form über eine Gesamtvorlage in den Rat eingebracht werden.

 

Herr Thieser stimmt dem Vorschlag von Herrn Dr. Ramrath zu. Weiter regt er an, für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerversammlung, analog zu denen bei Straßenbauprojekten, einzuberufen. Diese sollte vor der kommenden Ratssitzung stattfinden.

 

Herr Keune weist darauf hin, dass man in der Thematik unterscheiden muss, ob sich die Fragen auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren oder auf planungsrechtliche Fragen beziehen. Bei ersterem ergebe es Sinn, die Bürger in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Antragssteller über alle Belange zu informieren. Das von ihm vorgeschlagene Gespräch mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kann problemlos hierzu erweitert werden. Er gibt aber zu bedenken, dass aufgrund der vom Gericht vorgegebenen Frist zwingend eine Entscheidung am 28.11.2019 herbeizuführen sei. Eine Bürgerversammlung bis dahin einzuberufen wird nicht möglich sein.

 

Frau K. fragt sich, ob es sich eine Stadt erlauben könne, in einem Gebiet mit einem Freilichtmuseum, welches von vielen Menschen besucht wird, in dessen Sichtweite zwei große Windenergieanlagen bauen zu lassen. Ihrer Meinung nach schade das dem Ansehen des Freilichtmuseums und der Stadt Hagen.

 

Herr Huyeng erklärt, dass nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Untere Umweltschutzbehörde für die Erteilung von Genehmigungen zum Bau von Windenergieanlagen zuständig ist. Ein entsprechendes Beteiligungsverfahren ist möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt werde fachlich und sachlich geprüft, ob die Anlagen überhaupt genehmigungsfähig sind.

 

Herr L. schlägt vor, den von Herrn Keune angebotenen Termin als Ortstermin stattfinden zu lassen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz dankt allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für die sachbezogenen und vielfältigen Nachfragen. Die Verwaltung werde versuchen, die Antworten in einer gebündelten Form in die politische Beratung zu geben.

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