26.09.2019 - 5.22.1 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Klinkert teilt mit, dass die Fraktion Hagen Aktiv diesem Bebauungsplan von vornherein widersprochen habe, da diese Maßnahme als weitere Versiegelung einer großen Fläche angesehen wird. Man ist nun an dem Punkt der öffentlichen Auslegung, bei dem eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Er geht davon aus, dass sich nun die betroffenen Bürger dazu äußern werden. Er appelliert daran, dass dann auch die Einwände von Bürgerinnen und Bürgern gegen einen Bebauungsplan ernsthaft behandelt werden. Er kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion für die heutige Vorlage an.

 

Herr Panzer führt aus, dass die aus dem Jahr 2016 stammende Wohnungsmarktstudie bisher lediglich diskutiert und aber nicht umgesetzt wurde. Demnach sollten pro Jahr 350 Mieteinheiten vom Markt genommen und durch 150 neue Einheiten in gewachsenen Wohngebiete ersetzt werden. Er führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von Beginn an gegen die heutige Vorlage gestimmt habe. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität am 10.09.2019 waren ein Großteil der Mitglieder der Auffassung, man könne aus ökologischer Sicht bei diesem Bebauungsplan nachbessern. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst. Im folgenden Stadtentwicklungsausschuss legte die Verwaltung einen geänderten Beschlussvorschlag vor, der detaillierte Maßnahmen enthielt. Diese sind in den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses eingeflossen. In diesem wurden weitere Festsetzungen im Bebauungsplan festgelegt. Er möchte nun wissen, ob das in dem vorliegenden Beschlussvorschlag übernommen wurde. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass die Nutzung der Solarenergie konkretisiert werden sollte. Es genüge nicht, die Dachflächen nach Süden auszurichten, sondern er bittet darum, zu beschließen, dass die Errichtung von thermischen oder photovoltaischen Solaranlagen zur Energiegewinnung verbindlich vorgeschrieben wird.

 

Herr Bleja erklärt, dass der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bebauungsplan entsprechend umgesetzt werden kann. Die exakte Formulierung bei der Festsetzung muss jedoch erst noch rechtlich geprüft werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz möchte wissen, ob die Zusage der Verwaltung zur Umsetzung ausreiche, oder ob ein abweichender Beschluss gefasst werden soll.

 

Herr Panzer ist der Ansicht, dass mit dem vorgeschlagenen Beschluss den Anforderungen genüge getan wird. Die weitere Ausgestaltung obliege dann der Verwaltung.

 

Herr König unterstützt den Antrag in der Sache, gibt jedoch zu bedenken, dass die konkrete Formulierung in die Begründung des Bebauungsplanes mit aufgenommen werden muss, damit sie im weiteren Verfahren Gültigkeit hat. Er zweifelt daran, dass ein förmlich ergänzter Beschlussvorschlag ausreichend sei.

 

Frau Winkler schlägt vor, das Ansinnen als Ziel zu beschließen und die Verwaltung im Anschluss für eine rechtssichere Umsetzung sorgt.

 

Herr Grzeschista gibt zu bedenken, dass heute nicht nur der Beschluss getroffen, sondern gelichzeitig auch der ausgehängte Plan beschlossen werde. In diesem müsste die textliche Änderung auch dargestellt werden, was aber nicht der Fall ist.

 

Frau Winkler erklärt, dass heute kein Satzungsbeschluss getroffen wird, sondern ein Beschluss zur Offenlage.

 

Herr Gerbersmann regt an, den Tagesordnungspunkt auf die kommende Ratssitzung zu verschieben, so dass die Verwaltung die offenen Fragen klären kann.

 

Herr Eiche gibt zu bedenken, dass durch solche Forderungen das Bauen erheblich teurer wird und sich dadurch gegebenenfalls einige dies anschließend nicht mehr leisten können.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 19.09.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 19.09.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  liegt in der Gemarkung Holthausen im Stadtbezirk Mitte und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 in Flur 2 sowie das Flurstück 582 in Flur 1. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28. Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Vorlage wurde auf die Ratssitzung am 14.11.2019 verschoben.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3159&TOLFDNR=286794&selfaction=print