26.09.2019 - 5.24 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 06.10.2011 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und II Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die nordwestliche Plangebietsgrenze begrenzt das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Geltungsbereich das Geburtshaus und den gesamten Bereich bis zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten liegen das Wohnhaus (Harkorten 6) mit den Stallungen und die angrenzende Grünfläche mit Reitplatz im Plangebiet.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt: Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Einstellungs-beschlusses wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
