11.07.2019 - 4.1 Vorschlag der Fraktionen SPD, Die Linke., Hagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meier erläutert die Hintergründe des eingereichten Resolutionsvorschlages. Dabei geht er insbesondere darauf ein, dass das Kommunalabgabengesetz versucht, die Straßenausbaukosten zu regulieren. Er betont, dass aufgrund der finanziellen Probleme vieler Gemeinden die Straßeninstandsetzungen in den letzten Jahren in großem Maße zurückgefahren wurden. Dies gehe jetzt zu Lasten der Straßen selbst und deren Lebenserwartung. Dadurch müssen diese früher grundlegend saniert werden. Die Kosten für eine Straßenneuanlage werden dann wieder auf die Anlieger umgelegt. Man müsse hierbei berücksichtigen, dass Unternehmen und Privatpersonen unterschiedliche Möglichkeiten und Ansätze haben, mit den Kosten einer Straßenerneuerung umzugehen. Häufig kommt es mit Anliegern zu Diskussionen über die Notwendigkeit eines Ausbaus und in einigen Fällen folgt eine gerichtliche Auseinandersetzung. Da einige Anlieger, insbesondere Rentner, die hohen Kosten nicht bezahlen können, kommt es vermehrt zu Härtefällen. Aus diesen Gründen erfolgt die Bitte, dass der Rat der Stadt Hagen eine Resolution mit dem Ziel der Abschaffung des § 8 des Kommunalabgabengesetzes verabschieden soll. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte die Kosten komplett übernehmen.

 

Herr Klinkert erklärt, dass die Erhebung der Gebühren nicht mehr zeitgemäß sei. Es handelt sich um eine hohe Belastung für die Bürger, ohne dass diese zum Teil wissen, wie sie diese tragen sollen. Die im Landtag diskutierten Reformvorschläge sieht Herr Klinkert als nicht weitgehend genug und zielführend an, da die Belastung für die Bürger nur marginal gesenkt wird. Weiterhin geht er grundlegend auf die finanziellen Situationen der Kommunen ein. Da in finanzschwachen Kommunen häufig Beiträge und Gebühren höher sind als in anderen, kommt es automatisch zu einer Ungleichbehandlung der Bürger. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, müsste der Bund seiner Meinung nach den Artikel 74 des Grundgesetzes, der sich mit der konkurrierenden Gesetzgebung befasst, dahingehend ändern, dass man zu bundesweit einheitlichen Gesetzen kommt und nicht als Land in vielen Bereichen vor Fördertöpfen abhängig ist. Er fordert vom Land, dass die Kosten, sollten die Straßenbaugebühren tatsächlich abgeschafft werden, übernommen werden, so dass hier nicht eine zusätzliche Belastung für die Kommunen entsteht. Er verweist auf das Bundesland Bayern, welches die Anliegerbeiträge komplett abgeschafft hat.

 

Herr Dr. Ramrath kritisiert, dass die SPD-Fraktion im Hagener Rat zu diesem Zeitpunkt einen Antrag für diese Resolution an die von CDU und FDP geführte Landesregierung stellt. In all den Jahren, in denen die SPD die Landesregierung gestellt hat, gab es keinerlei Vorstöße in dieser Richtung. Er hält den durch die jetzige Landesregierung diskutierten Gesetzesentwurf für einen gesunden Mittelweg, da die Eigentümer entlastet, der Landeshaushalt aber nicht übermäßig belastet wird. Insbesondere unterstützt er die früh angesetzte Bürgerbeteiligung bei geplanten Sanierungsarbeiten und die Prioritätenbildung, so dass Maßnahmen fünf Jahre im Voraus beplant werden. Dies gebe den Anwohner einen gewissen Planungshorizont. Es bestehe die Gefahr, dass bei einem Verzicht auf Straßenbaubeiträge die Kommunen nicht mehr die Baumaßnahmen sachgerecht und sparsam durchführen. Wichtige weitere Aspekte in der landesgesetzlichen Regelung müssen noch ausformuliert werden. Darunter fallen insbesondere die festgeschriebenen Härtefallregelungen. Bürger dürfen nicht in eine existenzielle Krise geraten, wenn sie zu Straßenbaubeiträgen herangezogen werden. Er unterstützt auch die festgeschriebenen Ratenzahlung. Man ist nicht mehr auf eine verwaltungsseitige Prüfung für eine Stundung angewiesen, sondern hat dann einen Anspruch darauf. Eine vollständige Abschaffung von Anliegerbeiträgen entlastet nicht nur die Bürger, sondern auch große Unternehmen. Hier muss man unterscheiden, ob es sich um Privatleute handelt oder um Unternehmen, die andere Möglichkeiten haben, Kosten für Immobilien zu verrechnen. Er sieht es als nicht notwendig an, Unternehmen, die ihren Anteil an der Erhaltung der Infrastruktur leisten können, davon zu entlasten. Herr Dr. Ramrath hält diese Resolution für den falschen Weg.

 

Herr Schmidt hat diese Resolution mit gestaltet, da die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen die Grundkonzeption der Straßenbaubeiträge für falsch und ungerecht hält. In vielen Fällen handelt es sich nicht um Erschließungsstraßen sondern um Durchgangsstraßen. Diese werden von der Allgemeinheit genutzt und sollten daher auch von der Allgemeinheit bezahlt werden. Seiner Meinung nach haben aus diesem Grund viele Bundesländer in den vergangenen Monaten diese Beiträge abgeschafft oder gar nicht erst eingeführt. Ihm ist jedoch durchaus bewusst, dass die Stadt Hagen die Straßenbaubeiträge nicht alleine abschaffen kann. Die Kommunalaufsicht würde diesem Vorhaben nicht zustimmen. Daher richte man sich mit der Resolution an die Landesregierung. Abschließend wirbt er für eine breite Unterstützung dieses Antrags.

 

Herr Hentschel kritisiert die Aussagen von Herrn Dr. Ramrath. Er führt aus, wer von den Straßenbaubeiträgen besonders belastet ist und welche Schwierigkeiten sich durch familiäre Veränderungen ergeben.

 

Herr Thielmann betont, dass die grundsätzliche Entscheidung über die Straßenbaubeiträge das Land Nordrhein-Westfalen trifft. Mit der von der Landesregierung erarbeiteten Reform geht ein Fördervolumen von jährlich 65 Millionen Euro einher. Dadurch können die jetzigen Höchstsätze nahezu halbiert werden. Diese Verbesserung gilt für alle Bürger rückwirkend zum 01.01.2018. Er unterstützt die Planung einer verpflichtenden Bürgerbeteiligung, die vor einem Ratsbeschluss durchgeführt werden muss. Die Ratenzahlungen sollen zu marktüblichen Zinsen erfolgen. Ebenso weist er auf die neue Härtefallregelung hin.

 

Herr Panzer führt aus, dass man mit diesem Antrag Landesrechtsprobleme diskutiert und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sich daher der Stimme enthalten wird. Er betont, dass sich der Gesetzgeber mit diesen Härtefällen für die Bürger auseinandersetzen muss, um diese zukünftig zu vermeiden. Er weist darauf hin, dass die konkreten Zahlen zu den Stundungen und den Klagen in den letzten Jahre sehr gering waren. Er schließt daraus, dass die gesamte Thematik wichtig, aber nicht den hohen, immer wieder genannten Druck hat. Er betont, dass laut Gesetz Eigentum verpflichte. Dazu gehöre nicht nur die Instandhaltung des Hauses an sich, sondern auch, dass der Eigentümer einen persönlichen Beitrag zur Sanierung der Straßen leistet. Eine vollständige Abschaffung der Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz würde den Grundsätzen der Finanzierung der Kommunen widersprechen. Diese erfolgt in erster Linie durch Beiträge und Gebühren und dann erst aus Steuermitteln.

 

Herr Rudel bezieht sich auf den Beitrag von Herrn Dr. Ramrath und erläutert, dass die grundsätzliche Thematik im Vordergrund stehen sollte und nicht, welche Parteien in der Vergangenheit keine oder falsche Änderungen durchgeführt haben. Er plädiert dafür, mit dieser Resolution Druck auf die Landesregierung auszuüben. Er sieht keine Gefahren darin, dass überflüssige oder überdimensionierte Baumaßnahmen ergriffen werden, nur weil die Kommune oder die Bürger nicht dafür zahlen müssen.

 

Herr Thieser stimmt den Aussagen seiner Vorredner zu, dass eine geänderte Gesetzgebung schon vor mehreren Jahren hätte erfolgen müssen. Bei der gesamten Diskussion wird deutlich, welche Brisanz dieses Thema für die Bürger hat. Weiter erläutert er Beispiele, bei denen Anwohner zu Beiträgen herangezogen werden, obwohl ein Großteil des Verkehrs durchfahrende PKW und LKW sind. In diesen Fällen sind die Anwohner nicht verantwortlich für den Verschleiß der Straße. Wenn diese aber dafür bezahlen müssen, habe dies mit Gerechtigkeit nicht viel zu tun. Er betont, dass die Intrastruktur einer Stadt zur Daseinsfürsorge gehört und diese mit Steuermitteln zu finanzieren sei. Er plädiert dafür, nicht nur den § 8 des Kommunalabgabengesetzes abzuschaffen, sondern gleichzeitig eine Finanzierung festzuschreiben, bei dem das Land die Kosten auch für die Kommunen übernimmt. Er plädiert dafür, grundsätzlich vor dem Ausbau einer Straße mit den beteiligten Anwohnern in Kontakt zu kommen. Er glaubt, dass es zu keiner finalen Entscheidung in diesem Jahr kommt und auch im nächsten Jahr noch weitere Diskussionen hierzu folgen werden.

 

Herr Meier erläutert, dass die Anliegergebühren nicht, wie von Herrn Dr. Ramrath benannt, um 50% gesenkt werden. Der Anliegeranteil wird von aktuell 60% der Kosten auf 40% gesenkt.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass bei der gesamten Diskussion um soziale Gerechtigkeit die verursachten Kosten dennoch bezahlt werden müssen. Diese übernehmen dann letztendlich immer alle Steuerzahler. In diesem Fall werden dann auch indirekt die Mieter zur Zahlung der Kosten herangezogen.

 

Herr König erklärt, dass im Gegensatz zu Beiträgen das Steuerprinzip unterschiedliche Einkommenshöhen berücksichtigt. Daher hält er die Steuerlösung immer noch für die sozial gerechtere.

 

Herr Gerbersmann betont ausdrücklich, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht die Stadt Hagen trifft. Dies wurde in der vergangenen Diskussion nicht immer eindeutig dargestellt. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Gebühren zu erheben. Somit kann sich auch keine Nachbarkommune mit der Aussetzung dieser Beiträge einen Standortvorteil verschaffen. Sollte diese Möglichkeit bestehen, würde die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse noch weiter auseinandergehen.

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Beschluss:

 

Resolution des Rates der Stadt Hagen an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetzt so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden. Die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen sollen durch das Land kompensiert werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

18

 

 

CDU

 

18

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

5

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

1

2

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

31

Dagegen:

21

Enthaltungen:

5

 

 

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