11.07.2019 - 5.17 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2018 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindepfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 510.638,28 Euro wird wie folgt verwendet:

-          Zuführung in die zweckgebundene Rücklage S/4 HANA: 60.000,00 Euro

-          Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“: 450.638,28 Euro

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2019 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3158&TOLFDNR=282274&selfaction=print