11.07.2019 - 5.6 Hagener Straßenbahn AG A) Vorschlag zur Wahl vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass es im Titel des Tagesordnungspunktes „ordentliche Hauptversammlung“ heißen muss. Die im Beschluss unter den Punkten B) und C) genannten Personen sind daher deckungsgleich mit denjenigen im folgenden Tagesordnungspunkt.
[Anmerkung der Schriftführung: Der Titel des Tagesordnungspunktes wurde in dieser Niederschrift entsprechend angepasst.]
Beschluss:
A) Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vor,
1. Herrn Henning Keune, Hagen (als Vertreter der Gemeinde gem. § 113
Abs. 2 S. 2 GO NRW),
2. Frau Nadine Brandstätter, Hagen,
3. Herrn Kevin Niedergriese, Hagen,
4. Herrn Dennis Schrötter, Hagen,
5. Frau Ellen Neuhaus, Hagen,
6. Frau Corinna Niemann, Hagen,
7. Herrn Martin Erlmann, Hagen,
8. Herrn Rüdiger Ludwig, Hagen,
9. Herrn Günter Dörnen, Hagen,
10. Frau Elke Hentschel, Hagen.
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Vertretern der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG zu wählen.
B) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden. Er wird beauftragt, der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG den in Ziff. 1 enthaltenen Wahlvorschlag zu unterbreiten und diesem zuzustimmen.
C) Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des oben genannten stimmberechtigten Vertreters entsendet der Rat der Stadt Hagen Frau Ramona Timm-Bergs in die Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.
D) Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG als Aktionärin der HST an, in der Hauptversammlung der HST dem vom Rat beschlossenen Wahlvorschlag zu Ziff. 1 zuzustimmen.
E) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlich und/oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch die Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses für die HVG.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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